SGD Nord: Adventszeit - mit Sicherheit
Die SGD-Nord rät zu achtsamem Umgang mit Kerzen und Adventskränzen sowie zu entsprechender Vorsicht mit elektrischen Leuchtmitteln. Ein CE-Kennzeichen auf dem Produkt ist eine Mindestanforderung, besser noch ist das GS-Kennzeichen.
Region. Abstand halten und nach Möglichkeit zu Hause bleiben, sind auch in diesem Jahr die Empfehlungen, um gesund zu bleiben. Deshalb geben sich viele Menschen im Advent noch viel Mühe, ihr zu Hause besonders schön zu gestalten. Kerzen, Lichterketten und dekorative Leuchtmittel sollen für Gemütlichkeit sorgen. Damit die Dekorationsartikel nicht brandgefährlich werden, rät die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Vorsicht beim Kauf und Gebrauch von Advents- und Weihnachtsdekorationen.
Kerzen sollten beispielsweise auf einer nicht entflammbaren Unterlage stehen, nicht bis ganz nach unten abbrennen, sondern stattdessen rechtzeitig ausgetauscht werden. Am besten ist es, wenn sie auch vor Zugluft geschützt sind und nicht in der Nähe von Gegenständen stehen. Besondere Vorsicht gilt bei Metallstiften zur Befestigung der Kerzen, denn sie können das flüssige Wachs leicht in den Kranz oder das Gesteck transportieren, was eine zusätzliche Gefahr darstellt. Verwenden Sie deshalb lieber Kerzenhalter oder -teller, die die Kerze nach dem Abbrennen gefahrlos verlöschen lassen. Eine Alternative sind sogenannte "Sichere Kerzen".
Wer Adventskränze oder Gestecke mit Kerzen gewerbsmäßig herstellt und verkauft, muss die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes beachten. Dieses fordert, dass Kerzen nach dem Abbrennen gefahrlos verlöschen müssen. Zudem soll die Ware so beschaffen sein, dass sie sicher ist und die Gesundheit nicht gefährdet wird.
Beim Kauf von Lichterketten und sonstigen Leuchtmitteln gibt es einiges zu beachten
Diese Waren müssen das CE-Kennzeichen tragen. Nur bei Waren mit dieser Kennzeichnung kann davon ausgegangen werden, dass sie den geltenden Anforderungen innerhalb der EU entsprechen. Ein zusätzliches GS-Kennzeichen (geprüfte Sicherheit) auf dem Produkt ist von Vorteil. Die Verpackung oder das Produkt müssen mit Namen und Adresse des Herstellers oder des Importeurs gekennzeichnet sein. Eine Benutzerinformation mit Verwendungshinweisen und Gebrauchsanleitungen in deutscher Sprache muss ebenso beiliegen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, wenden unter Telefon: 0261/120-0 (PM)