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Nachricht vom 17.07.2013    

IG Metall: Firmen müssen jetzt umdenken

Die IG Metall Geschäftsstelle Betzdorf begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum Thema Leiharbeit. Unternehmen dürfen Leiharbeiter nur vorübergehend beschäftigen. Claif Schminke sieht im Urteil eine Umkehr zur Vernunft.

Betzdorf. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein weitreichendes Urteil gesprochen, das den Missbrauch von Leiharbeit deutlich erschwert. Die Richter haben entschieden, dass Leiharbeit nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend in einem Betrieb eingesetzt werden darf.
Ein Unternehmen hatte gegen die Ablehnung des Betriebsrates geklagt, eine Leiharbeitnehmerin ohne zeitliche Begrenzung anstelle einer Stammkraft einzusetzen. In der ersten und zweiten Instanz gaben die Gerichte dem Unternehmen Recht, das Bundesarbeitsgericht entschied nun anders.

"Dieses Urteil ist ein eindeutiges Zeichen für eine Umkehr zur Vernunft. Nun steht auch juristisch fest: wer Stammbelegschaften durch günstigere Leiharbeiter ersetzen will, handelt gegen geltendes Recht. Das Urteil ist eine gute Nachricht für Leiharbeiter in prekärer Beschäftigung", sagte Claif Schminke, erster Bevollmächtigter der IG Metall Betzdorf.

"Der Austausch einer ganzen Stammbelegschaft durch Leiharbeitnehmer wird nunmehr massiv erschwert. Leiharbeit wird wieder das, was sie sein soll: ein Instrument, mit dem Auftragsspitzen bewältigt werden können."

Grundlage für die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war der Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, nachdem die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nur vorübergehend erfolgen darf. Diese Vorgabe sah das Gericht im vorliegenden Fall verletzt. Dadurch ändern sich schlagartig die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Leiharbeitern.



"Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Deutschen Arbeitsmarkt", sagte Schminke. "Die Unternehmen sind nun aufgefordert, sich wieder zu ihrer Verantwortung gegenüber Beschäftigten zu bekennen und das Urteil umzusetzen. Wir werden sehr genau darauf achten, Umgehungsstrategien mittels Werkverträgen aufzudecken und zu verhindern."

Allerdings warnte Schminke davor, dass Unternehmen statt Leiharbeit nun andere Umgehungsstrategien suchen würden, beispielsweise durch Werkverträge. Um dem entgegenzuwirken sei der Gesetzgeber gefordert, klare Rahmenbedingungen zu setzen und Schlupflöcher, etwa beim Thema Werkverträge, zu schließen.

„Die IG Metall wird nun mit den Betriebsräten über diese neue Situation reden, damit die neue Situation unter Einbeziehung der Mitbestimmung, so schnell wie möglich in den betrieblichen Ablauf eingearbeitet wird“, so Schminke abschließend in der Pressemitteilung.



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