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Nachricht vom 10.09.2015    

Protest gegen die Genehmigung der Windenergieanlage

Die Genehmigung der Windindustrieanlage Daaden-Oberdreisbach ist unverantwortlich und rechtswidrig. Davon gehen die die Bürgerinitiative Region Stegskopf und die Naturschutzinitiative Westerwald aus und legen Widerspruch ein. Die Kreisverwaltung wird aufgefordert den Genehmigungsbescheid zurückzunehmen.

Fotomontage: Naturschutzinitiative Westerwald

Friedewald. In der Nähe des kleinen Schlossdorfes Friedewald soll mit 545 Meter Abstand zum Ort eine 200 Meter hohe Windenergieanlage errichtet werden. Für diese Anlage, die von der „Wäller Energiegenossenschaft“ betrieben werden soll, hat die Kreisverwaltung Altenkirchen unverständlicherweise ihre Genehmigung ausgesprochen. Hiermit wird sogar dem Windenergieerlass des Landes Rheinland-Pfalz widersprochen, nach dem ein Abstand von 800 Metern vorgesehen ist.

Die Naturschutzinitiative Westerwald und die Bürgerinitiative Stegskopf teilen in einer Pressemitteilung die Gründe für den Widerspruch mit. Der Schutz der Menschen bei uns im nördlichen Teil des Westerwaldes ist den Investoren scheinbar nichts mehr wert und spielt überhaupt keine Rolle. Ihnen geht es offensichtlich nur darum, die Einnahmen aus den bestehenden Anlagen zu maximieren.

"Wir werden es nicht akzeptieren, dass eine derart raumbestimmende Anlage in einem naturschutzfachlich sensiblen Gebiet ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt wird. Dabei verweist die artenschutzrechtliche Prüfung des Gutachterbüros selbst auf einen erheblichen Handlungsbedarf hinsichtlich verschiedener Tierarten wie Fledermäusen, Kranichen, Haselhuhn, Wespenbussard, Schwarzstorch und Rotmilan, der hier laut Oberer Naturschutzbehörde einen Kernlebensraum hat. Ebenfalls fehlt eine zwingend erforderliche vollumfängliche FFH Verträglichkeitsprüfung, da das Plangebiet an das Vogelschutz- und FFH Gebiet Neunkhäuser Plateau angrenzt und an das Vogelschutzgebiet Westerwald und das Nationale Naturerbe Stegskopf. Eine reine FFH-Vorprüfung reicht hier nicht aus, sodass diese Mängel einen erheblichen Verfahrens- und Sachstandsfehler darstellen", heißt es weiter.

Nach EU-Richtlinien und Bundesnaturschutzgesetz sind Summations- und Kumulationswirkungen von Vorhaben auf Natura 2000-Gebiete zu prüfen. Diese FFH-Prüfung ist zwingend durchzuführen und nach Naturschutzrecht auch unabhängig von der regionalen Bauleitplanung. Auch wenn eine Teilregionalplanung nicht existiert, ist eine detaillierte Prüfung der Summationswirkung auf die EU-Schutzgebiete zwingend erforderlich.

Ebenso fehlen klare Abschaltregelungen für Fledermäuse. Lediglich eine im Genehmigungsbescheid angeordnete Nachsuche reicht hier keinesfalls aus, wird den naturschutzfachlichen Erfordernissen nicht gerecht und ist darüber hinaus wirkungslos. Durch diese Regelung werden die Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst.

Die Genehmigung der Windindustrieanlage durch die Kreisverwaltung Altenkirchen ist nicht nachvollziehbar und daher insoweit rechtswidrig, als sie sich alleine auf die „Artenschutzrechtliche Prüfung“ des Planungsbüros stützt. Die naturschutzfachliche Datenlage würde bei objektiver Würdigung jedoch zu dem Ergebnis führen, dass durch die bis zu 200 Meter hohe Windindustrieanlage die Zugriffsverbote nach §44 BNatSchG berührt werden.



Daher haben eine betroffene Bürgerin mit Unterstützung der BI Region Stegskopf und die Naturschutzinitiative Westerwald über ein Rechtsanwaltsbüro Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid eingelegt.

Auch die Investoren selbst haben gegen ihren eigenen Genehmigungsbescheid Widerspruch eingelegt, wenn auch aus anderen Gründen. Sie wollen vermutlich die naturschutzfachlichen und immissionsschutzrechtlichen Auflagen beim Betrieb der Anlagen nicht akzeptieren. Dies zeigt deutlich, worum es ihnen geht: das Aushebeln der in den Nebenbestimmungen des Bescheides angeordneten Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz. Mit diesem Widerspruch seitens des Investors wird der verlangte Schutz von Mensch und Natur durch die Wäller Energiegenossenschaft schon vor dem Bau mit Füßen getreten. Offensichtlich geht es um die reine Gewinnmaximierung auf Kosten der Menschen und der Natur.

Diese Anlage ist weder aus naturschutzfachlichen Gründen, wie die zahlreichen Auflagen zeigen, genehmigungsfähig, noch steht sie im Einklang mit dem Windenergieerlass in Rheinland-Pfalz, der einen Mindestabstand von 800 Metern zur nächsten Wohnsiedlung vorsieht. Weshalb diese Vorschrift für den Windpark Daaden-Oberdreisbach nicht gelten soll, ist nicht nachvollziehbar.

Dieser Erlass wird unterlaufen, indem die Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden keine Vorrangflächen ausweist, wie dies beispielsweise die Verbandsgemeinde Kirchen getan hat. Es scheint als hätte man diese Vorgehensweise ganz bewusst gewählt, um auch zukünftig solche extrem ortsnahen Windkraftstandorte auf Kosten von Mensch und Natur genehmigungsfähig zu machen.

Windindustrieanlagen leisten weder einen Beitrag zum Naturschutz noch zum Klimaschutz. Trotz des immensen Zubaus ist der CO2 Ausstoß nicht gesunken, sondern sogar gestiegen. Der Beitrag aller 26.000 Windindustrieanlagen in Deutschland zum gesamten Energieverbrauch beträgt laut Bundesumweltministerium gerade einmal 1,5 Prozent. Bei diesem zu vernachlässigenden Anteil ist es nicht gerechtfertigt, unsere Natur, Landschaften und unsere Lebensräume in großem Stil zu zerstören. Es handelt sich um ein reines Subventionsmodell.

Beide Initiativen fordern daher die Kreisverwaltung Altenkirchen auf, die Widersprüche ernst zu nehmen und den Genehmigungsbescheid zurückzunehmen, den angeordneten Sofortvollzug aufzuheben und die aufschiebende Wirkung umgehend wieder herzustellen. Die Initiativen werden alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzen, um den Genehmigungsbescheid dieser Anlage notfalls auch gerichtlich außer Kraft setzen zu lassen.



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