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Nachricht vom 29.06.2017    

Keine heiße Asche in die Mülltonne geben

Um zu vermeiden das Mülltonnen im Landkreis Altenkirchen infolge von nicht vollständig ausgekühlten Ascheresten der Grillparty in Brand geraten, gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen hierzu einige Tipps. Asche gehört nicht in die Biotonne.

Foto: AWB Archiv

Kreisgebiet. Asche darf erst dann in die Restabfalltonne gegeben werden, wenn diese vollständig erkaltet ist. Man sollte sich nicht täuschen lassen, auch wenn die Asche von außen schon erloschen erscheint. Im Inneren kann sie noch glühen und dann verheerende Folgen haben. Mit Luft können selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Abfällen zu gefährlichen Schwelbränden und zu offenem Feuer in der Mülltonne oder sogar in den Müllsammelfahrzeugen führen.

Dann besteht höchste Gefahr - ganz zu schweigen von möglichen Sachschäden an Garagen und Gebäuden. „Bei Asche immer Vorsicht walten lassen. Lieber noch einige Tage länger warten bis die Asche in die Tonne gefüllt wird. Geben Sie die Asche am besten in einen Metallbehälter mit Deckel und lassen sie diesen mindestens 36 Stunden abkühlen. Erst danach in die Restabfalltonne einfüllen“, so Abfallberater Erich Seifner vom AWB.



Holz-, Kohle- und Grillaschen gehören ausschließlich in die graue Restabfalltonne. In die Biotonne darf keine Asche eingegeben werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet um Verständnis dafür, denn Asche stört bei der weiteren Verarbeitung der Bioabfälle den Verwertungsprozess. Sehen Müllwerker offenkundig Asche in der Biotonne, so wird diese möglicherweise nicht entleert.

Ist eine Abfalltonne beschädigt, egal durch Hitze oder mechanische Einwirkungen, sollten sich Betroffene bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb über die Homepage www.awb-ak.de oder die AWB Abfall-App in Verbindung setzen. Dort wird der Schaden aufgenommen und schnellstmöglich ein Tonnentausch „defekt gegen ganz“ veranlasst. Wurde die Mülltonne durch heiße Asche, Brand oder Mutwilligkeit beschädigt oder zerstört, trägt der verantwortliche Bürger die Kosten für die Ersatztonne und den entsprechenden Tausch.


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