Werbung

Region |


Nachricht vom 02.11.2009    

Kinderbetreuung voll abzugfähig oder nicht?

Sind beruflich veranlasste Kinderbetreuungskosten voll abzugsfähig. Darüber wird der Bundesfinanzhof zu entscheiden haben. Der Verein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe" hat eine entsprechende Klage zwar beim sächsischen Finanzgtericht verloren, es wurde aber Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Bisher wird nur ein auf Zweidrittel begrenzter Kostenabzug für rechtmäßig erachtet.

Neustadt a. d. W. (ots). Nach geltendem Recht können Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren steuerlich immer als "Sonderausgabe" berücksichtigt werden. Damit werden vor allem Beiträge zu Kindergärten und Kindertagesstätten sowie Dienstleistungen von Tagesmüttern begünstigt. Darüber hinaus können für alle Kinder unter 14 Jahren Betreuungskosten auch dann geltend gemacht werden, wenn diese wegen der Berufstätigkeit beider Eltern oder eines Alleinerziehenden anfallen. Solche erwerbsbedingten Betreuungskosten werden "wie Werbungskosten" bei den beruflichen Ausgaben angesetzt. In beiden Fällen werden die Kosten für Betreuungsdienstleistungen aber nicht vollständig, sondern nur zu 2/3 und bis höchstens 4000 Euro pro Kind und Jahr steuerlich berücksichtigt.
Für die privat veranlassten Betreuungskosten mag diese Begrenzung ja noch verständlich sein. Nicht mehr nachvollziehbar ist diese Einschränkung aber, wenn die Tagesbetreuung eines vier-, acht- oder zwölfjährigen Kindes nur deshalb notwendig wird, weil die Elternteile ihrer Arbeit nachgehen. Denn dann ist die Kinderbetreuung genauso unvermeidbar wie der Weg zur Arbeitsstätte. Die Begrenzung verstößt gegen das sogenannte "objektive Nettoprinzip", nach dem alle beruflichen Ausgaben von den Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit abzuziehen sind. Das ist jedenfalls die Auffassung des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins. Die "Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V." (VLH) hat deshalb eine Reihe von Musterklagen bei verschiedenen Finanzgerichten erhoben. In einer ersten Entscheidung hat das Sächsische Finanzgericht den auf 2/3 begrenzten Kostenabzug für rechtmäßig erachtet - vor allem, weil jede Kinderbetreuung auch privat mit verlasst sei. Ganz sicher waren sich die Richter aber wohl nicht. Denn sie haben wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Die VLH hat diese Revision inzwischen eingelegt und begründet. Unter anderem wird geltend gemacht, dass für einen der Ehegatten eine steuerpflichtige Einkunftserzielung gar nicht möglich wäre, wenn für das fünf Jahre alte erste und das im laufenden Jahr geborene zweite Kind keine mit Kosten verbundene Kinderbetreuung organisiert würde. Wegen des besonderen Schutzes von Ehe und Familie durch Artikel 6 des Grundgesetzes müssten erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten zu 100 Prozent als (und nicht nur zu 2/3 "wie") Werbungskosten behandelt werden. Berufstätige Eltern in ähnlicher Situation sollten unter Hinweis auf die beim Bundesfinanzhof anhängige Revision (Aktenzeichen X R 42/09) wegen der Begrenzung beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten Einspruch einlegen und eine Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes beantragen.



Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Seelsorgebereich Wissen: Hochfest Fronleichnam wird gefeiert

Wissen. Der Abschluss dieser religiösen Prozession findet schließlich an der katholischen Kirche statt, wo ein sakramentaler ...

"Evensong: wenn die Seele auspendeln darf" in Daaden und Altenkirchen

Altenkirchen und Daaden. Diese besondere Form des liturgischen musikalischen Abendgebets lässt Menschen zusammenkommen, um ...

Kindermusical "Shelly-Eine Schildkröte räumt auf" feierte Premiere in der Martinikirche Siegen

Siegen. Unter allen Einsendungen konnten sich 38 Kinder im Alter von fünf bis 14 Jahren einen Platz im Musicalchor sichern. ...

Kommunal- und Europawahl: Letzte Chance zur Beantragung von Briefwahlunterlagen!

Betzdorf. In den vergangenen Tagen kam es wiederholt zu Zustellverzögerungen von Briefen, was auch die Auslieferung der Wahlunterlagen ...

KNITTLER spielt P/op KÖLSCH in Altenkirchen

Altenkirchen. Wenn aus Prince's "Purple Rain" der "Rude Rään" wird und das legendäre "Hotel California" plötzlich "Köllefornia" ...

Herbert Knebels Affentheater mit "Fahr zur Hölle, Baby!" zu Gast in Altenkirchen

Altenkirchen. "Gibt's die wieder?!", mag so mancher Fan sich fragen. Doch wie das Ensemble selbst betont: "Häh?! Gab's uns ...

Weitere Artikel


Feuerwehr Kirchen schreibt Kameradschaft groß

Kirchen. Die Mitglieder der Feuerwehr Kirchen organisierten jetzt einen Tag der Kameradschaft und Familie. Zusammenhalt ist ...

Indien Reise mit Pater Paul startet



Wissen. 20 Mitglieder der Pfarrgemeinden Obere Sieg machen vom 11. bis 24. Januar 2010 eine Traumreise nach Indien. Die ...

Eine jüdische Zeitreise mit Dany Bober

Wissen. Am Samstag, 14. November, um 20 Uhr gibt es eine jüdische Zeitreise mit Dany Bober im Kuppelsaal der Verbandsgemeinde ...

Chorleitertag brachte ermutigende Ergebnisse

Altenkirchen. Wie bringt man einen mehrstimmigen Chor ohne Vorlagen, ohne Noten, ohne Vorkenntnisse zu einem harmonischen, ...

Junge Union Wissen wählte neuen Vorstand

Wissen. Ein positives Fazit zog der Vorsitzende der Jungen Union (JU) Wissen, Christian Krämer, im Rahmen einer Mitgliederversammlung. ...

Fünf Nachwuchsbands spielen beim Rockforum

Betzdorf. Am Samstag, 14. November, findet in der Stadthalle Betzdorf das Rockforum 2009 statt. Ab 19 Uhr (Einlass 18.30 ...

Werbung