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Nachricht vom 23.02.2021    

Feuerwehr Altenkirchen-Flammersfeld wird sich nicht an Schnelltests beteiligen

Von Klaus Köhnen

Durch die sozialen Medien und Presse wurde den Feuerwehren bekannt, dass das Innenministerium die freiwilligen Feuerwehren mit der Durchführung der kostenfreien Schnelltests beauftragen will.

Fred Jüngerich (li) und Wehrleiter Björn Stürz. (Foto: kkö)

Region. Über ein Schreiben des Innenministeriums, das vom Landesfeuerwehrverband mit unterzeichnet war, kam es zu Diskussionen, die darin endeten, dass sich die Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld nicht operativ beteiligen werden. Eine Unterstützung bei Logistik und Administration ist durchaus möglich.

In einem Gespräch mit dem Wehrleiter der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, Björn Stürz, machte dieser sinnbildlich deutlich, wo die Probleme liegen: „Der Innenminister erwartet, dass die ehrenamtlichen Kräfte durch ein verhängtes geschlossenes Fenster springen, ohne zu wissen, was sie auf der anderen Seite erwartet“. Weiter führte Stürz aus, dass die Novellierung des Landesgesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz (LBKG) gerade einmal rund zwei Monate her sei. „In diesem Gesetz wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Feuerwehr zu ihr fremden Aufgaben nicht eingesetzt werden kann,“ erklärte der Wehrleiter. Die Feuerwehr ist eine kommunale Pflichtaufgabe und untersteht nicht dem Land. Die Verantwortung für die Einsatzkräfte tragen die Bürgermeister. Hierbei werden diese fachlich durch die Wehrleiter unterstützt.

Die Bevölkerung erwarte nun Antworten, die die Feuerwehren nicht geben können, so Stürz. Ihn hätten in den letzten Tagen rund 100 Anfragen erreicht, in denen nach Ort und Zeit der Tests gefragt wurde. Hier, so Stürz, müssen wir deutlich machen, dass wir der falsche Ansprechpartner sind. „Die Bevölkerung muss wissen, dass ihre Feuerwehr in allen Notlagen für sie da ist. Diese Aufgabe der Testungen ist aber eine, für die wir weder vorbereitet noch ausgebildet sind.“ Vor allem stört den Wehrleiter auch die Kürze der Zeit, in der Kräfte benannt werden sollen. Das ist, da es sich ausschließlich um ehrenamtliche Feuerwehrleute handelt, gar nicht möglich. Auch dies zeugt von einer gewissen Unkenntnis der Sachlage in den beteiligten Ministerien.



Völlig ungeklärt sind, vor allem anderen, Fragen der Haftung und der Absicherung der Einsatzkräfte. Des Weiteren verweist Stürz auf die bei fast allen Einheiten erarbeiteten Konzepte zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Löschzüge. „Diese Konzepte“, so Stürz, „werden ad absurdum geführt, wenn wir solche Aufgaben übernehmen würden. Seit fast einem Jahr findet kein geregelter Ausbildungs- und Übungsdienst in den Einheiten statt. Wir wollen das Erreichte nicht gefährden. Soziale Kontakte, die für einen geregelten Einsatzdienst genauso wichtig sind wie die qualifizierte Ausbildung, werden auf ein Minimum begrenzt. Im Einsatzgeschehen achten die Einsatzleiter auf den erforderlichen Abstand, soweit dies möglich ist.“

VG Bürgermeister Fred Jüngerich, gleichzeitig Vorsitzender der Kreisgruppe im Gemeinde- und Städtebund, stellt sich in dieser Frage an die Seite seines Wehrleiters: „Auch für uns, die Bürgermeister der Verbandsgemeinden kam diese Anfrage überraschend.“ Aus seiner und der Sicht der Kollegen sollte das Ministerium ein Gesetz, das soeben erst novelliert wurde, kennen und danach handeln. Weitere Fragen ergeben sich aus der Tatsache, dass die Arbeitgeber, gemäß LBKG, Anspruch auf Ersatz der Lohnzahlung haben.

Hier kommt es dann darauf an, inwieweit die Tätigkeit zu „gewöhnlichen“ Arbeitszeiten stattfinden soll. Diese Fragen sind, so Jüngerich, nicht in der Kürze der gewährten Zeit zu klären. Auch der Bürgermeister stellt in Übereinstimmung mit dem Wehrleiter fest, dass logistische und administrative Unterstützung geleistet werden kann und, wenn der Bedarf besteht, auch wird. An den Testungen selber werden sich die Wehren der VG aber nicht beteiligen, so Jüngerich. (kkö)



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