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Wirtschaft | Gastartikel


Nachricht vom 20.02.2021    

Keine Abzocke mehr - So erkennt man einen guten Schlüsseldienst

Werden für die einfache Öffnung der zugefallenen Tür von einem Schlüsseldienst überirdische Preise verlangt, können sich Verbraucher dagegen durchaus zur Wehr setzen. Schlüsseldienste wurden bereits durch einige Gerichte zu Rückzahlungen verurteilt, wenn sie ihre Kunden mit Wucherpreisen übers Ohr gehauen haben. Eine besonders beliebte Masche, um die überhöhten Preise zu rechtfertigen, ist beispielsweise, dass sich der unseriöse Schlüsseldienst im Telefonbuch unter der jeweiligen Ortsvorwahl listen lässt, in Wirklichkeit aber von sehr weit weg kommt. Wie ein seriöser Schlüsseldienst in Köln Mühlheim online zu finden ist und welche Preise für die Arbeit eines guten Schlüsseldienstes gerechtfertigt sind, erklärt der folgende Artikel.

Fotoquelle: pixabay.com

Übliche Preise für einfache Türöffnung
Ein Kunde hat vor dem Amtsgericht Lingen erfolgreich gegen einen Schlüsseldienst geklagt. Dieser hat vor der Öffnung der Tür zwar nicht über den Preis gesprochen, dennoch sollte er lediglich die „übliche Vergütung“ zahlen. In diesem Fall legte das Gericht einen Preis von 112 Euro als gerechtfertigt fest. Der Kunde bekam so ganze 196 Euro von dem Schlüsseldienst zurück, der ebenfalls die Anwaltskosten übernehmen musste.

Die Preisempfehlung des BMV, des Bundesverbandes Metall, sieht darüber hinaus ebenfalls für eine Türöffnung an einem Werktag zwischen 8 und 18 Uhr, die 15 Minuten dauert, 76 Euro vor. Zu diesem Betrag kommen noch Fahrtkosten von rund 36 Euro. Materialkosten sind in diesen Preisen nicht enthalten. Falls der Einbau eines neuen Schlosses notwendig wird, darf dieses so zusätzlich berechnet werden. Falls die Öffnung der Tür darüber hinaus länger als 15 Minuten dauert, fallen Zuschläge für jede weitere Viertelstunde an, die zwischen 20 und 50 Euro betragen können.

Wann handelt es sich um Wucher?
Falls der Kunde mit dem Schlüsseldienst im Vorfeld bereits einen Festpreis vereinbart hat, muss diese Summe grundsätzlich auch bezahlt werden. Falls es sich bei dem vereinbarten Preis allerdings um Wucher handelt, ist die Preisvereinbarung nicht mehr wirksam.

Nach der gängigen Rechtsprechung besteht Wucher dann, wenn mehr als das Doppelte des üblichen Preises verlangt wird. Üblich sind für eine Türöffnung Preise um 100 Euro. Es ist so aber durchaus möglich, dass der Schlüsseldienst 130 Euro verlangt. Der Vertrag ist nur dann nichtig, wenn er mehr als 200 Euro abrechnen möchte.

Kompetenten Schlüsseldienst finden
Verbraucher, welche die Dienste eines Schlüsseldienstes benötigen, sollten sich stets an einen Dienstleister in direkter Ortsnähe wenden, damit die Kosten für die Anfahrt nicht zu hoch ausfallen.

Außerdem ist bereits am Telefon nach dem Preis für die Öffnung der Tür zu fragen. Dieser sollte an normalen Werktagen nicht mehr als 100 Euro betragen. Falls eine Auskunft über den Preis durch den Dienstleister generell verweigert wird, ist es besser, sich an einen anderen Schlüsseldienst zu wenden.

Generell ist es empfehlenswert, nicht den erstbesten Dienstleister zu kontaktieren, der in den Suchergebnissen auf der ersten Position auftaucht oder im Branchenverzeichnis mit dubiosen Firmennamen, wie „AAA“, gelistet ist. Hinter diesen Anzeigen verbergen sich sehr häufig schwarze Schafe. Um sicherzugehen, dass kein Call-Center involviert ist, welches den Auftrag an einen weit entfernten Schlüsseldienst weiterleitet, ist ebenfalls nachzufragen, von wo der Monteur anfährt.

Ideal ist es, bereits bevor der Notfall eintritt, in Ruhe nach einem seriösen Schlüsseldienst zu recherchieren und dessen Nummer dann griffbereit im Handy einzuspeichern. (prm)

Agentur Autor:
Izabela Kurzeja



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