Krankenhaus Kirchen: Besuchsverbot zum Schutz von Patienten und Mitarbeiter
Ab Mittwoch, den 17. März, gilt ein absolutes Besuchsverbot im Krankenhaus Kirchen. Auch das Betreten des Spitals und der MVZ-Praxen sind dann nur noch unter strengen Auflagen gestattet. Als Grund gibt das Krankenhaus die hohe Corona-Inzidenz im Kreis Altenkirchen an und die deutlich ansteckenderen Virus-Mutationen.
Kirchen. Das Betreten des Krankenhauses ist ab Mittwoch, den 17. März, nur noch mit FFP-2 Maske und dem Nachweis eines negativem Schnelltest erlaubt. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden alt sein. Darüber informiert das Krankenhaus DRK-Krankenhaus Kirchen aus seiner Website – und ergänzt: Diese Regelung gilt auch für Patienten der MVZ Praxen am Krankenhaus.
Besucher, für die eine Ausnahmeregelung gilt, werden darum gebeten, zur Dokumentation einen ausgefüllten Corona-Fragebogen mitzubringen. Das Formular kann hier geladen werden.
Krankenhausbesuche können nur in besonderen Fällen (Schwerstkranke oder sterbende Patienten, dementiell Erkrankte, sowie Väter zur Geburtsbegleitung) und grundsätzlich nur nach Rücksprache und Genehmigung durch den jeweiligen behandelnden Arzt gestattet werden.
Das Krankenhaus bittet herzlichst um Unterstützung bei der Eindämmung des Corona-Virus und um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, das Telefon oder andere Kommunikationswege zu nutzen, um mit Angehörigen in Kontakt zu bleiben.
Über die Rufnummer der Zentrale (02741) 682-0 erreichet man auch die Krankenhausseelsorge (ev./kath.), die sowohl den Patienten als auch ihren Angehörigen zur Verfügung steht.Einen Corona- Schnelltest kann in den neuen Teststellen des Bundeslands durchführt werden. Dieser Link führt zu der Übersicht zu den Teststationen. (Red./PM)
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