Gefahrenabwehrverordnung gilt fürs Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde
Da mal schnell ein par Bierchen oder härtere Flüssigkeiten über den Durst getrunken, dort mal fix was Verbotenes geraucht oder gar gespritzt: Der übermäßige Verzehr von Alkohol und der nicht gestattete Konsum irgendwelcher Drogen in der Öffentlichkeit sind Ärgernisse, denen Kommunen mit einer Gefahrenabwehrverordnung begegnen können.
Altenkirchen/Oberlahr. Die Stadt Altenkirchen hat schon eine seit dem 1. Juli 2019, nunmehr erlässt die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld eine für ihr gesamtes Gebiet: eine Gefahrenabwehrverordnung (GAV). "Wir schaffen eine einheitliche Regelung, die Sinn macht", erläuterte Bürgermeister Fred Jüngerich in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Hotel Westerwald-Treff in Oberlahr am späten Donnerstagnachmittag (25. Juni), ehe das Gremium der Ausarbeitung einstimmig seinen Segen erteilte. Einzelnen Ortsgemeinden eine solche GAV zu genehmigen, hätte zu einem Flickenteppich geführt, "und davon haben wir derzeit genug. Wir schaffen ein Regelungswerk, das Polizei und Ordnungskräften das Einschreiten erleichtert". Bei der Formulierung orientierte sich die Verwaltung am Muster des Gemeinde- und Städtebundes. Derzeit haben lediglich 15 von 129 Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz keine flächendeckende GAV in Kraft gesetzt. Jürgen Kugelmeier (FWG) merkte an, dass Sanktionen nicht immer weiterhelfen würden, und schwenkte zur Situation in Altenkirchen über, wo zusätzlich noch "aufsuchende Arbeit" gewährleistet sei. Schließlich freute sich Walter Wentzien (FWG), dass der Prozess der Verabschiedung einer GAV fürs gesamte Verbandsgemeindegebiet doch erheblich schneller über die Bühne gegangen sei, als es in Altenkirchen mit vielen Diskussionen in den unterschiedlichsten Gremien und über Monate hinweg der Fall war.
Erst nur der Konrad-Adenauer-Platz
Das Geschehen am Konrad-Adenauer-Platz in Altenkirchen markierte den Startschuss für die Diskussion, ob eine GAV das zu missbilligende Treiben mit übermäßigem Alkoholverzehr und verbotenem Drogenkonsum deutlich reduzieren oder gar eine Ende bereiten könnte. Der Verbandsgemeinderat der Alt-VG Altenkirchen als Organ, das eine GAV zu beschließen hat, stimmte schließlich im April 2019 einem Ukas für die Stadt Altenkirchen zu. Die Option, ihn auf das Gebiet der gesamten und inzwischen fusionierten VG auszudehnen, reifte, nachdem in Horhausen vermehrt Sachbeschädigungen durch Vandalismus registriert wurden. So sprach sich unter anderem die Polizei in Straßenhaus für den Erlass einer GAV für die Ortsgemeinden im südlichen Zipfel des AK-Landes aus. Zudem gesellten sich Belästigungen hinzu, für die, so die Erkenntnis, betrunkene und berauschte Jugendliche und Heranwachsende verantwortlich waren. Darüber hinaus nahmen in vielen Ortsgemeinden die Beißattacken von Hunden stark zu, so dass der Erlass einer GAV (auch für Hundehalter wichtig) für den Bereich zwischen Willroth und Helmeroth dringend erforderlich erschien.
Mittagessen weiter von der Lebenshilfe
Die Gesellschaft für Service und Beschäftigung (GSB) im Westerwald (Lebenshilfe) wird, so der einstimmige Beschluss, bis einschließlich 31. August 2022 das Mittagessen an Kitas, deren Träger die VG ist, und an Grundschulen liefern. Somit wird zunächst einmal eine Angleichung der ehemals unterschiedlich ausgestalteten Verträge (Laufzeit), die die beiden Alt-VGs abgeschlossen hatten, erreicht. Gleichfalls wird genügend Zeit gewonnen, um das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel in die Erstellung eines Verpflegungskonzeptes mit einzubinden. Mit diesem Angebot war das DLR an die VG herangetreten. Für die Dauer des noch eingeschränkten Regelbetriebs in den Kitas und bis zur Wiedereinführung des regulären Schulbetriebs auch im Bereich der Alt-VG Flammersfeld wird die Abrechnung der Mittagsverpflegung auf Basis der tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagessen vorgenommen (Spitz-Abrechnung), sofern die Pauschalabrechnung (Alt-VG Flammersfeld) nicht die günstigere Variante darstellt. Bis zur Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs verzichtet die VG auf die Erhebung der monatlichen Pauschale für die betreuende Grundschule, sofern das Angebot in einem Monat gar nicht in Anspruch genommen wurde oder wird.
Resolution des Kreisausschusses übernommen
Mit 24 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und einer Ablehnung schloss sich der Rat der vom Kreisausschuss im Februar verabschiedeten Resolution zur "Notlage der Flüchtlinge" an. Ein Auszug: "Der Landkreis Altenkirchen fordert die internationale Gemeinschaft, die EU und die zuständigen Stellen in Deutschland auf, in den Lagern und Aufnahmeeinrichtungen an den europäischen Außengrenzen - insbesondere auf den griechischen Inseln - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für Zustände zu sorgen, die mit der Menschenwürde vereinbar sind." Dem Votum vorausgegangen war die Ablehnung des von der Fraktion der Bündnisgrünen formulierten Antrags (10 Ja-, 16 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen), mit dem sie erreichen wollte, dass die VG sich zum "sicheren Hafen" erklärt und sich den Forderungen des "Bündnisses Seebrücke" anschließt. Jürgen Salowsky (Bündnisgrüne) hatte detailliert den Vorstoß begründet und zusammenfassend erklärt, dass das Ansinnen weiter greife als die Entschließung des Kreisausschusses: "Uns sind die Transparenz und die sicheren Fluchtwege ganz wichtig. Denn ohne diese Transparenz gehen unsere Forderungen einfach im Alltag unter. Und ohne sie wird niemand erfahren, wozu wir stehen und wozu wir uns bereit erklären."
Unterschiedliche Meinungen
"Die Resolution ist genau da, wo die Zuständigkeit ist, nämlich beim Kreis", begründete Torsten Löhr für die CDU die ablehnende Haltung des Antrags, den Salowsky dargelegt hatte. Frank Bettgenhäuser (SPD) meinte, "wir können vor Ort am besten helfen, wenn wir den Kreis unterstützen". Das sei der wirksamere Weg. Andrea Ackermann (FWG) bezog ebenfalls Stellung für die Resolution, "mit der wir mehr bewegen können". Probleme, wie Seebrücke arbeite, sprach Christian Chahem (FDP) an, dennoch stellte er sich hinter die Fraktion der Bündnisgrünen, um ein "wichtiges Signal in der Corona-Pandemie zu setzen, in der die Geflüchteten eh schon in den Hintergrund getreten sind".
Seniorenbeirat offiziell legitimiert
Nunmehr offiziell und per Satzung ohne Widerspruch aus der Zusammenkunft ins Leben gerufen wurde der Seniorenbeirat, der bereits seit 2012 in der Alt-VG Flammersfeld tätig ist. Derzeit gehören ihm 17 Mitglieder, maximal können es 18 sein. Sie erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Gremiums und der Arbeitsgruppen ein Sitzungsgeld von 25 Euro pro Kopf, wie ergänzend in der Hauptsatzung festgeschrieben wurde. In die Fraktion der Bündnisgrünen rückte Ulrich Gondorf nach, weil Konrad Mockenhaupt sein Mandat niedergelegt und Michael Klöcker die daraus resultierende "Einstiegsmöglichkeit" nicht angenommen hatte. (vh)
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