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Nachricht vom 26.03.2021    

Corona-Maßnahmen im Kreis Altenkirchen werden verschärft

Angesichts des weiterhin starken Infektionsgeschehens im Kreis Altenkirchen hat die Landesregierung am Freitag über die bisher geltenden Regelungen für den Kreis die Maßnahmen verschärft. Eine neue Allgemeinverfügung regelt insbesondere folgende Punkte, die über die aktuell geltende Allgemeinverfügung hinausgehen.

(Symbolbild: Pixabay)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Die verschärfte Allgemeinverfügung wurde auf Bitte des Landrats vom Land erarbeitet. Der Landkreis wird sie am Freitag, 26. März erlassen und verkünden, sie tritt am Sonntag, 28. März, in Kraft. Das teilt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit. Die Allgemeinverfügung des Kreises Altenkirchen regelt insbesondere folgende Punkte, die über die aktuell geltende Allgemeinverfügung hinausgehen:

Einzelhandel: Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, und Gartenbaumärkte dürfen nur im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

Friseure: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.

Gottesdienste: Gottesdienste sind mit der Maßgabe zulässig, dass maximal eine Person pro 20 Quadratmeter und insgesamt maximal 50 Personen teilnehmen.

Sport: Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen sind geschlossen. Sport im Freien ist nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.

Fahrschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.

Musikschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist untersagt.

Autofahren: Für Fahrten im privaten Kraftfahrzeug mit Personen aus verschiedenen Hausständen gilt für Mitfahrer eine Maskenpflicht.

Vermehrte POC-Tests in besonders vulnerablen Bereichen: In den Seniorenpflegeeinrichtungen des Landkreises gilt aufgrund der entsprechenden Landesverordnung aktuell ohnehin eine erweiterte Testpflicht. Diese besagt unter anderem, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens zweimal pro Woche getestet werden müssen. Darüber hinaus wird mit Beginn der kommenden Woche eine tägliche Testung aller noch nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen.

• Gleiches gilt für noch nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Krankenhäuser sowie der Kitas im Landkreis. Zur Bewerkstelligung der zusätzlichen Testungen stellt das Land dem Landkreis zusätzliche POC-Tests zur Verfügung. Wenn notwendig, erfolgt zu den erweiterten Testungen eine Anordnung durch das Gesundheitsamt. Dieses ist darüber hinaus weiter gehalten, die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Krankenhäusern zu monitoren.

Weitere Unterstützung für das Gesundheitsamt zur Erhöhung der Testkapazität: Das Land unterstützt die Absicht des Kreises, Öffnungszeiten und Kapazität bei den PCR-Testungen zu erhöhen. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Landesregierung geboten, kurzfristig einen Teil der im Gesundheitsamt eingesetzten beziehungsweise in Kürze zusätzlich eingesetzten Soldatinnen und Soldaten für zusätzliche PCR-Teststellen einzusetzen. Die Landesregierung wird eine zusätzliche Personalbedarfsanforderung des Landkreises an die Bundeswehr für einen Einsatz für PCR-Testungen unmittelbar befürworten. Parallel wird die Landesregierung einen weiteren Aufruf starten, um neben den bereits im Gesundheitsamt tätigen Landesbediensteten zusätzliche Unterstützung bereitzustellen.



Weitere zusätzliche Impfdosen für zielgerichtete Riegelimpfungen: Als zusätzliche Unterstützung des Landkreises in dieser Situation stellt die Landesregierung weitere zusätzliche Impfstofflieferungen in der kommenden Woche bereit. Diese zusätzlichen Impfdosen sollen auf Grundlage der Erkenntnisse vor Ort zielgerichtet im Sinne einer Riegelungsimpfung verimpft werden.

Die zusätzlichen Maßnahmen werden per Allgemeinverfügung angeordnet, die auf der Webseite des Kreises und über die laut Hauptsatzung erforderlichen Bekanntmachungsorgane veröffentlicht wird.

Landrat Dr. Peter Enders: „Die Entscheidungen sind heute kurzfristig in Mainz getroffen worden, wir setzen das auf Anweisung natürlich vor Ort um. Ich hoffe sehr, dass unser Vorschlag, unabhängig von Riegelimpfung mehr Impfstoff an die Hausärzte zu geben, wenn er verfügbar ist, angenommen wird, denn die Hausarztpraxen können einfach schneller impfen als das Impfzentrum. Sobald nach Ostern mehr Impfstoff kommt, muss das laufen. Auch die zusätzlichen Testkapazitäten werden sicher helfen.“

Die weiteren Zahlen zur Corona-Situation im Kreis
Mit 53 gemeldeten Neuinfektionen am Freitag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen seit Pandemie-Beginn im Kreis Altenkirchen auf 3402. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt damit weiter über 200, konkret weist das Landesuntersuchungsamt einen Wert von 209,6 aus. Der Landeswert liegt bei 97,3.

Die Zahl der Todesfälle steigt auf 85: In der Verbandsgemeinde Kirchen ist ein Mann im Alter von 94 Jahren gestorben. Von aktuell 670 positiv auf eine Corona-Infektion getesteten Personen im Kreis wurde bei 530 eine Mutation nachgewiesen, bei 110 Verdachtsfällen finden Feintypisierungen statt. Im Impfzentrum wurden am Freitag 254 Personen geimpft.

Neue Positiv-Fälle meldet das Kreisgesundheitsamt bei der Lebenshilfe in Mittelhof-Steckenstein (3) sowie an den Kindertagesstätten Kleine Füße in Betzdorf (1), Goldwiese in Eichelhardt (1) und an der Grundschule Malberg (1).

Die aktualisierte Corona-Statistik für den Kreis Altenkirchen
Zahl der seit Mitte März 2020 kreisweit Infizierten: 3402
Steigerung zum 25. März: +53
Aktuell Infizierte: 670
Geheilte: 2647
Verstorbene: 85/+1
in stationärer Behandlung: 49
7-Tage-Inzidenz: 209,6
Impfzentrum Wissen: 9481 Erstimpfungen, 2877 Zweitimpfungen

Der Überblick nach Verbandsgemeinden
Altenkirchen-Flammersfeld: 1126/+7
Betzdorf-Gebhardshain: 713/+19
Daaden-Herdorf: 385/+7
Hamm: 265/+4
Kirchen: 497/+10
Wissen: 416/+6

(PM)

Testzentren im Kreis Altenkirchen sind unter corona.rlp.de/de/testen per Postleitzahlensuche zu finden.

In einer ersten Version hieß es, dass die verschärfte Allgemeinverfügung am 27. März in Kraft tritt. Laut Kreisverwaltung handelt es sich dabei um eine falsche Angabe des Gesundheitsministeriums. Die Maßnahmen gelten demnach ab dem 28. März.


Mehr dazu:   Coronavirus  
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