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Nachricht vom 03.04.2021    

Tarifrunde 2021: Übernahme des Pilotabschlusses aus NRW für M+E MITTE

Dr. Mathias Monjé: „Wir haben heute einen fairen und tragfähigen Kompromiss gefunden, der von Vernunft und Weitsicht geprägt ist.“

Koblenz. In der fünften Tarifverhandlung haben sich heute die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie aus M+E MITTE mit der IG Metall Bezirk Mitte auf einen Tarifabschluss für die 380.000 Beschäftigten in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland geeinigt. Er übernimmt in wesentlichen Zügen den Pilotabschluss aus Nordrhein-Westfalen.

Johannes Heger, Verhandlungsführer für die M+E-MITTE-Arbeitgeber: „Heute haben wir einen Pandemie-angepasst fairen und langfristig tragfähigen Kompromiss für Unternehmen und Beschäftigte erzielt, aber unsere Ziele erreicht. Der vorgelegte Abschluss schafft mit seiner Laufzeit von 21 Monaten langfristige Planungssicherheit. Er gibt den Unternehmen in dieser außergewöhnlich schwierigen wirtschaftlichen Lage einen automatischen und nachhaltigen Entlastungsmechanismus. Er bietet den Beschäftigten eine wertschätzende Corona-Beihilfe. Er beinhaltet zwei allerdings schmerzhafte Sonderzahlungen, mit denen sich strukturelle Folgen abmildern lassen. Die unternehmerische Freiheit bei den anstehenden betrieblichen Transformationsprozessen bleibt weiterhin unangetastet, geschaffen wurde die freiwillige Option einer früheren Einbeziehung des Betriebsrats. Der Flächentarifvertrag hat seine Bewährungsprobe bestanden."

Der Tarifabschluss für den Bezirk MITTE sieht im Einzelnen vor:
Die Laufzeit des Tarifvertrags beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2021, hat eine Gesamtlaufzeit von 21 Monaten und endet am 30. September 2022.

Beschäftigte erhalten eine Corona-Beihilfe von 500 Euro im Juni 2021.

Transformationsgeld: im Februar 2022 von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts und ab Februar 2023 von 27,6 Prozent eines Monatsentgelts, das künftig jährlich anfällt.



Die Einigung beinhaltet auch die von der Arbeitgeberseite geforderte automatische Differenzierung. Demnach kann die tarifliche Leistung des T-ZUG B, die im Oktober fällig wird, in Abhängigkeit vom Unternehmensergebnis verschoben werden oder entfallen. Außerdem wurde ein tariflicher Rahmen vereinbart, innerhalb dessen die Betriebsparteien ihre Transformationsprozesse begleiten können. Neben der bisherigen Möglichkeit der vorrübergehenden Arbeitszeitabsenkung aus konjunkturellen Gründen, gibt es nun die weitere Möglichkeit zur Absenkung im Fall von strukturell bedingten Beschäftigungsproblemen.

Dieses Ergebnis beweist: Deutschlands größte Industrie hat unter Beweis gestellt, was durch einen Willen zur Einigung erreicht werden kann. Das Verhandlungsergebnis berücksichtigt die sehr unterschiedlichen Entwicklungen der einzelnen Branchen und Unternehmen unserer Industrie und lässt ihnen Raum für Investitionen in den Strukturwandel und für Innovationen, die sie wettbewerbsfähiger machen.

Dr. Mathias Monjé, Verhandlungsführer des vem.die arbeitgeber e.V.: „Es waren schwierige Verhandlungen in schwierigen Zeiten. Doch ich bin froh darüber, dass wir einen fairen und tragfähigen Kompromiss gefunden haben, der von Vernunft und Weitsicht geprägt ist. Für uns ist es ganz wichtig, dass unsere Unternehmen in dieser schwierigen Wirtschaftslage keine Erhöhung der Tabellenentgelte verkraften müssen. Hervorzuheben ist auch, dass der gefundene Kompromiss nun erstmals die von uns geforderte automatische Differenzierung für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen beinhaltet. Aber auch Zukunftsthemen, wie der Umgang mit strukturellen Herausforderungen sowie der Transformation, wurden gebührend berücksichtigt."
PM



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