Corona: Auch Mischbetriebe können November- und Dezemberhilfen beantragen
Mischbetriebe, die unter dem Dach einer Rechtsform etwa einen landwirtschaftlichen Betrieb und ein Café betreiben, nachträglich doch für die November- und Dezemberhilfen antragsberechtigt. Das hat heimische Bundestagsabgeordneten Sandra Weeser auf Nachfrage aus dem Wirtschaftsministerium erfahren.

Region. Vorausgegangen war ein "Hilferuf" eines Landwirts mit angeschlossener Gastronomie aus dem Wahlkreis an die heimische Bundestagsabgeordnete. Der machte die Betzdorferin auf eine unglückliche Regelungslücke bei der Ausgestaltung der November-/Dezemberhilfen aufmerksam. Mischbetriebe konnten nämlich zunächst nicht die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Anspruch nehmen.
Sandra Weeser schrieb daraufhin einen Brief an Wirtschaftsminister Altmaier mit der Bitte um Aufklärung des Sachverhalts sowie mit Vorschlägen zur Änderung der entsprechenden Klauseln im Antragsverfahren. In einem Antwortschreiben aus dem Bundeswirtschaftsministerium bestätigt Staatssekretär Thomas Bareiß, dass Gastronomiebetriebe im Kontext von Mischbetrieben nun nachträglich doch als antragsberechtigt eingestuft werden. Eine Mischbetriebs-Gastronomie wird dementsprechend wie ein separates Unternehmen behandelt. Bis zum 30.04.2021 können Mischbetriebe für ihre gastronomischen Betriebe nachträglich doch noch November- und Dezemberhilfen beantragen.
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"Ich freue mich sehr, dass das Wirtschaftsministerium die Regelungslücke nun geschlossen hat. Gastronomische Mischbetriebe können und sollten jetzt auch die dringend benötigten November- und Dezemberhilfen beantragen. Es ist bedauerlich, dass es so lange gedauert hat, aber ich freue mich, dass für ein solch wichtiges Anliegen ein Lösungsweg gefunden werden konnte", resümiert Sandra Weeser. (PM)
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