Totschlag in Altenkirchen: 81-Jährige mit Hammer und Messer getötet?
Von Angela Göbler
Hat ein 62-Jähriger am Abend des 5. April in Altenkirchen seine 81-jährige Mutter erschlagen? Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat bereits bestätigt, Ermittlungen gegen den Mann zu führen, der zurzeit in Untersuchungshaft ist. Nun gibt die Behörde weitere Informationen über das mögliche Tötungsdelikt bekannt.
Altenkirchen. Demnach steht im Raum, dass der Mann seine Mutter „durch massive Gewalteinwirkung insbesondere gegen den Kopf“ vorsätzlich getötet hat. Der AK-Kurier hatte bereits darüber berichtet. Mittlerweile liegen die rechtsmedizinischen Untersuchungsergebnisse vor. Die haben ergeben, dass die Tote bei der Tat offenbar nicht nur mit einem Hammer, sondern auch mit einem Messer angegriffen wurde. Der genaue Tatablauf und die Tathintergründe müssen noch ermittelt werden: Dabei wird es unter anderem um die Frage gehen, ob der Beschuldigte bei der ihm zur Last gelegten Tat schuldfähig war.
Der 62-Jährige sitzt seit dem 6. April aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft weist aber erneut darauf hin, dass dies nicht automatisch eine nachgewiesene Schuld bedeutet. Vielmehr wird der Haftbefehl auch bei „dringendem Tatverdacht“ erlassen, um die staatsanwaltlichen Ermittlungen und eine mögliche Anklageerhebung für ein gerichtliches Strafverfahren zu ermöglichen. Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist.
In diesem speziellen Fall kommt hinzu, dass der 62-Jährige schuldunfähig gewesen sein könnte. Mit Blick auf seine „schutzwürdigen privaten Belange“ erteilte die Staatsanwaltschaft zu den laufenden Ermittlungen somit keine weiteren Auskünfte.
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