Runter von der "Bundesnotbremse": Corona-Lockerungen ab Pfingsten
Keine Ausgangssperre mehr, der Einzelhandel, Außengastronomie und Hotels dürfen öffnen, Sport geht auch wieder in der Halle, wenn auch mit Abstand: Ab Pfingstsonntag könnten dank sinkender Inzidenzen die Beschränkungen der Bundesnotbremse im Kreis Altenkirchen fallen.
Altenkirchen/Kreisgebiet. Fünf Werktage in Folge muss die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis unter die 100er Marke sinken, dann kommt es zu Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Rahmen der so genannten Bundesnotbremse. Ausschlaggebend hierfür sind die täglichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Und weil das wiederum auf die Daten des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Koblenz vom Vortag zugreift, ist klar: Der fünfte Tag unter der 100er-Inzidenz ist für den Kreis Altenkirchen am Freitag, 21. Mai, erreicht, da beim LUA am Donnerstagnachmittag, den 20. Mai, ein Wert von 74,5 angegeben wird.
Lockerungen gelten dann ab dem übernächsten Tag, also ab Pfingstsonntag, dem 23. Mai. Die Corona-Regeln richten sich ab diesem Zeitpunkt nur nach der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung, in deren Rahmen die Landesregierung einen „Perspektivplan Rheinland-Pfalz und ein Bündnis für sicheres Öffnen“ vorgestellt hat.
Allerdings gilt auch: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut die 100er Marke überschreitet, gilt wieder die bundesweite Notbremse.
„Ich hoffe sehr, dass die derzeit stabilen Zahlen auch für uns im Kreis Altenkirchen das Ende der so genannten dritten Welle markieren", so Landrat Dr. Peter Enders. "Dazu tragen Impfungen und Tests bei. Wir haben während der Pandemie Monate gehabt, in denen wir im Vergleich zu anderen Regionen nur sehr wenige Infektionen hatten. Wir hatten aber auch Hotspots, die die Infektionszahlen getrieben haben. Ich danke ausdrücklich allen Menschen im Kreis Altenkirchen, die besonnen, geduldig und selbstlos viele Einschränkungen in Kauf genommen haben im Sinne und zum Wohle aller! Diese Zeit hat uns allen viel abverlangt. Und auch wenn es jetzt zu Lockerungen kommt, ist das kein Freibrief. Es gibt weiterhin Hygieneregeln. Und es gilt weiterhin, vorsichtig zu sein im Rahmen der neuen Möglichkeiten. Darum bitte ich weiterhin.“
Die wichtigsten Lockerungen ab dem 23. Mai im Überblick:
• Ausgangsbeschränkungen: Die Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr ist aufgehoben.
• Kontaktbeschränkungen/Private Treffen: In privaten Räumlichkeiten sollen nur Personen eines Hausstandes mit denen eines weiteren Hausstandes zusammenkommen, maximal fünf Personen. Kinder bis zu 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Für Treffen im öffentlichen Raum gilt das ebenso verbindlich. Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.
• Einzelhandel/Dienstleistungen: Geschäfte dürfen unabhängig vom Warensortiment wieder öffnen, Terminshopping und Tests entfallen. Allerdings sind die Inhaber dafür verantwortlich, dass wie in Supermärkten Hygienekonzepte eingehalten, Masken getragen, die maximal mögliche Kundenanzahl – eine Person pro 10 Quadratmeter – im Geschäft und Abstand eingehalten werden. Körpernahe Dienstleistungen (Optiker, Hörakustiker, Friseure, Physiotherapeuten, Nagelstudios, Kosmetiksalons) sind ebenfalls möglich – Testpflicht gilt nur noch, wenn aufgrund der Dienstleistung keine Maske getragen werden kann.
• Schulen und Kindertagesstätten: Der Wechselunterricht wird gemäß Ankündigung der Landesregierung nach den Pfingstferien für zwei Wochen fortgesetzt, also bis zum 18. Juni. Test- und Maskenpflicht bleiben. Ab dem 21. Juni will die Landesregierung wieder mit Präsenzunterricht für alle Klassen- und Jahrgangsstufen starten. Kindertagesstätten bieten den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an.
• Gastronomie: Außenbereiche können geöffnet werden, Innenbereiche erst ab einer Inzidenz unter 50. Es gelten Abstandsregeln bei den Tischen, Kunden und Gäste müssen vorher Plätze buchen und einen Schnelltest vorweisen. Geimpfte und Genesene brauchen keinen Test. Bestell- und Lieferservice ist gestattet.
• Hotellerie und Beherbergungsbetriebe: Die Betriebe dürfen öffnen. Voraussetzung neben Hygienekonzepten sind eigene sanitäre Einrichtungen pro Wohneinheit. Es gilt eine Testpflicht bei Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Jugendherbergen, Ferienzentren. Für die gastronomischen Angebote gelten die Regelungen wie für die Gastronomie.
• Sport: Das Training in allen Sportarten ist im Innen- und Außenbereich mit Abstand möglich. Für den Sport im Innenbereich gilt eine Beschränkung von einer Person pro 40 Quadratmeter, außerdem gilt die Testpflicht. Gruppensport im Außenbereich mit maximal fünf Personen aus fünf Haushalten ist mit Abstand möglich.
• Kultureinrichtungen: Theater, Kinos oder Kleinkunstbühnen sind weiterhin geschlossen. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen. Kulturveranstaltungen im Freien sind möglich.
• Kontaktverfolgung
Um die in der Corona-Bekämpfungsverordnung geforderte Kontaktnachverfolgbarkeit in den unterschiedlichen Bereichen sicherzustellen, können alle Akteure digitale Lösungen anbieten. Die Kreisverwaltung hat die nötigen Vorbereitungen getroffen und bei der Berliner Culture4life GmbH ein Zertifikat für die Nutzung der Luca-App beantragt, die damit in den nächsten Tagen für die Arbeit des Gesundheitsamtes im Kreis Altenkirchen zum Einsatz kommen kann. Informationen zu deren Einsatz und Downloadmöglichkeiten gibt es online hier.
Die jeweils aktuelle Version der Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz und viele weitere Rechtsgrundlagen finden sich ebenfalls online. (PM)
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