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Nachricht vom 22.05.2021    

SGD Nord bittet um achtsames Verhalten in Naturschutzgebieten

Raus ins Freie: Sonnenschein und steigende Temperaturen locken die Menschen im Frühjahr und Sommer verstärkt in die Naturschutzgebiete. Am Tag der Bio-Diversität, dem 22. Mai weist die SGD Nord auf die besondere Schutzwürdigkeit von Naturschutzgebieten hin.

Es ist wichtig, dass die geltenden Regeln in Naturschutzgebieten eingehalten werden. Andernfalls können zum Beispiel Tiere verschreckt werden. Foto: SGD Nord

Koblenz. Seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit verbundenen eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten nehmen die Besucheranzahlen in diesen deutlich zu. „Im Bereich der SGD Nord liegen mehr als 300 Naturschutzgebiete. Sie bieten zahlreichen heimischen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Um diese wertvollen Ökosysteme zu erhalten, bitten wir um Rücksichtnahme und achtsames Verhalten der Besucher. Unser gemeinsames Ziel sollte sein, den hohen Freizeitwert, den der Naturraum bietet, mit einem nachhaltig gelebten Tourismus in Einklang zu bringen“, so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.

Viele Erholungssuchende haben das Spazierengehen, Wandern, Radfahren oder den Wassersport als Ausgleich zum Alltag für sich entdeckt. Dabei ist es wichtig, dass die geltenden Regeln und Vorschriften in den Naturschutzgebieten eingehalten werden. Denn freilaufende Hunde, laute Musik, Grillen, Baden oder Fortbewegung auf nicht ausgewiesenen Wegen können dazu führen, dass Tiere verschreckt werden und ihre Brutstätten verlassen. Achtsamen Verhalten und Rücksichtnahme dienen hingegen beiden Seiten und tragen zum Erhalt eines wertvollen Lebensraums auch für zukünftige Generationen bei.

Naturschutzgebiete sind Flächen oder Biotope, die besonders schützenwert sind und seltene Tier- oder Pflanzenarten beheimaten. Viele Gebiete sind auch aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen oder wegen der besonderen Eigenart und Schönheit der Landschaft geschützt. Die SGD Nord ist zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verstöße gegen hier geltende Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden durch die zuständigen Kreise als untere Naturschutzbehörden in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden kontrolliert und verfolgt. Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de. (PM)



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