Geiselnahme, Drogenhandel, Nötigung: 37-Jähriger steht vor dem Landgericht Koblenz
Da hat sich einiges angesammelt, was einem Mann aus der Region Betzdorf/Kirchen durch die Staatsanwaltschaft (StA) Koblenz vorgeworfen wird: Geiselnahme, schwere Körperverletzung, Verkauf von Drogen an Jugendliche, sexuelle Nötigung und Urkundenfälschung. Zurzeit findet die Hauptverhandlung vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Koblenz statt.
Betzdorf / Koblenz. Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen 37-jährigen, afghanischen Staatsbürger, der eine Aufenthaltsduldung besitzt. Wegen des Umfangs der Vorwürfe hat die Strafkammer bisher acht Verhandlungstage angesetzt. Den Vorsitz bei der 6. Strafkammer hat Richter am Landgericht Andreas Bendel inne. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft, er wird von insgesamt drei Anwälten vertreten: Rechtsanwalt (RA) Markus Herzog, Emmelshausen, und RA Marcel Arnal, Betzdorf, als Pflichtverteidiger, sowie RA Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy aus Frankfurt, als Wahlverteidiger. Der AK-Kurier hat sich in Koblenz selbst ein Bild vom Verlauf des Verfahrens gemacht.
Bei den bisherigen Gerichtsterminen wurden eingehende Zeugenbefragungen durchgeführt, die von den Prozessbeteiligten naturgemäß unterschiedlich bewertet wurden. Die teilweise stark auseinandergehenden Aussagen riefen mehrmals Unmut und Kopfschütteln hervor. Minderjährige Zeuginnen bekundeten, dass der Angeklagte in Betzdorf als Dealer bekannt gewesen sei, bei ihm hätte man problemlos Drogen kaufen können, er hätte auch Marihuana an Minderjährige verkauft. Ecstasy und Pep habe er aber nur an über 18-Jährige verkauft. Zeuginnen sagten aus, dass sie sich im Alter von 15 Jahren älter hergerichtet haben, um Marihuana zu bekommen, aber dabei nicht älter als 18 Jahre wirken wollten.
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Umfangreiche Beweisaufnahme
Auch die Drogenszene in Betzdorf und Kirchen wurde thematisiert, in der viele junge Menschen durch Perspektivlosigkeit einen Ausweg suchten. Mit Party und Drogen, so berichteten Zeugen, wurde in der Clique versucht, den Alltagsproblemen zu entkommen, zumal bei einigen bereits psychische Probleme vorhanden waren, bis hin zur Borderline-Störung. Wenigen gelang es, sich aus der Szene zu lösen, dazu habe die Unterstützung der Suchtberatung und Therapien wesentlich beigetragen.
Um genügend Zeit für intensive Zeugenaussagen sowie den dadurch anstehenden Befragungen zu haben, hat die 6. Strafkammer zunächst vier weitere Fortsetzungstermine bestimmt. Nach den Zeugenaussagen könnte die Beweisaufnahme geschlossen werden, sofern keine weiteren Beweiserhebungen erfolgen. Am Ende des Verfahrens stehen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, zuletzt folgt ein mögliches Urteil.
Sollte der Angeklagte für schuldig befunden werden, stehen ihm erhebliche Strafen bevor. Für Geiselnahme bestimmt das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, auf sexuelle Nötigung stehen sechs Monate bis zur fünf Jahre Haft.
Der AK-Kurier wird vom Fortgang des Prozesses berichten. (Wolfgang Rabsch)
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