Experten: Ehrenamtliche sollten sich informieren
Ohne ehrenamtliche Tätigkeit läuft heute nichts mehr in der Gesellschaft. Dass es dabei rechtliche Dinge zu beachten gilt, vor allem auch versicherungstechnische Details, dazu referierten Experten der Mainzer Staatskanzelei und des Finanzministeriums im Kuppelsaal der Verbandsgemeinde Wissen auf Einladung des Arbeitskreises Ehrenamt der Zukunftsschmiede Wissen.
Wissen. "Wer sich als Ehrenamtlicher engagieren möchte, sollte sich vorher informieren." Dies war eine der Kernaussagen, die bei der Informationsveranstaltung des Arbeitskreises "Ehrenamt" der Wissener Zukunftsschmiede am vergangenen Freitagabend im Kuppelsaal der Verbandsgemeindeverwaltung gemacht wurden. Das Thema: Rechtsfragen im Ehrenamt.
Kompetente Informationen konnten die teilnehmenden Bürger und Vereine zu den Themen Versicherungsrecht, Vereinsrecht sowie Steuer- und Spendenrecht erhalten.
Erich Menger von der Leitstelle Bürgergesellschaft und Ehrenamt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (Mainz) stellte zuerst die Internet-Seite des Landes Rheinland-Pfalz für Ehrenamt und Bürgerengagement www.wir-tun-was.de vor. Diese informative Plattform enthält unter anderem eine Datenbank rheinland-pfälzischer Vereine und Initiativen. Menger zeigte die Möglichkeiten auf, wie diese genutzt werden kann. Unter dem Punkt "Veranstaltungen" erhält man einen Überblick über gemeldete regionale oder landesweite Veranstaltungen und Fortbildungen. Eigene Events können hier seitens der Vereine eingestellt werden. Auf der Homepage gibt es noch eine ganze Palette von Informationen zum Ehrenamt wie Ehrenamtsvermittlung, Ehrenamtskarte, Ehrenamtsversicherung, Rechtsfragen im Ehrenamt u. v. m.
In dem unterhaltsamen Vortrag zum Vereinsrecht beleuchtete Menger die rechtliche Struktur des Vereins. Dabei wurden für die Aktiven praxisrelevante Regelungen vermittelt, um die Arbeit vor Ort zu erleichtern. "Wie gut bin ich im Ehrenamt abgesichert?" war ein weiteres Thema. Das Land Rheinland–Pfalz hat seit 2004 bei der "Ecclesia" eine Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung für einen verbesserten Schutz im Ehrenamt abgeschlossen. Interessant waren für die Anwesenden auch Beispiele aus der Praxis: Wenn der Verein seine jährliche Reise anbietet und dabei zwei Hauptleistungen (z. B. Unterkunft und Rahmenprogramm) organisiert, ist er somit Reiseveranstalter und entsprechend haftbar. Es ist unbedingt zu prüfen, ob der normale Versicherungsschutz reicht. Auch ein Thema: "Veranstaltungen in der närrischen Zeit" – ohne Zusatzversicherung kann dies für Vereine teuer werden. Die gesetzliche Vereinshaftpflicht gilt nicht, wenn eine Veranstaltung nicht dem Vereinszweck dient (z. B. öffentliche Karnevalsveranstaltung eines Sportvereins).
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Im Ehrenamt stellt sich immer wieder die Frage nach der Finanzierung und der steuerrechtlichen Behandlung von Vereinen und anderen Formen des freiwilligen Engagements. Wann wird aus einer Spende eine steuerbegünstigte Zuwendung? Zu diesen und vielen anderen Fragen zum Steuer- und Spendenrecht sprach Rainer Riedel vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Mainz). Die Anwesenden hatten danach die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu stellen.
Tenor der Veranstaltung: die gesetzlichen Regelwerke und Formalitäten sollen niemanden abschrecken, ehrenamtlich tätig zu werden. Sie dienen vielmehr dem Schutz des Ehrenamtes. Schade, dass nur knapp 30 Vereinsvertreter und Bürger gekommen waren – gerade bei der Vielzahl der Vereine und Ehrenamtlichen in der Verbandsgemeinde Wissen.
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