Hartes Urteil: Insgesamt 10 Jahre Haft für 37-Jährigen aus Betzdorf
Insgesamt zehn Jahre Haft muss ein Betzdorfer mit afghanischer Staatsbürgerschaft verbüßen. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn wegen des Verkauf von Drogen an Minderjährige, Freiheitsberaubung und Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung, versuchter Vergewaltigung und gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln.
Koblenz / Betzdorf. Im Nachhinein war es wohl ein Fehler von dem 37-Jährigen Mann aus Betzdorf, der die afghanische Staatsbürgerschaft besitzt, die vom Gericht vorgeschlagene tatsächliche Verständigung (im Volksmund Deal) nicht anzunehmen, die bei einem reuigen Geständnis eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Jahren und 9 Monaten vorschlug. Dazu konnte der Angeklagte sich nicht durchringen, er würde eine Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren akzeptieren. Damit war der Deal geplatzt.
Nach einer sehr ausführlichen Beweisaufnahme, bei der viele Zeugen aus „der Betzdorfer Szene“ gehört wurden, die sich teilweise in Widersprüche verstrickten, beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am letzten Verhandlungstag zu einigen Anklagepunkten Einstellung des Verfahrens, da die Strafen im Hinblick auf die zu erwartende Gesamtstrafe nicht erheblich ins Gewicht fallen würden.
Mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten verkündete die 6. kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richter Andreas Bendel die entsprechenden Beschlüsse. Danach wurde noch der Bundeszentralregisterauszug (BZR) verlesen, der eine Verurteilung durch das Landgericht in Gießen zu einem Jahr und 4 Monaten Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde, auswies.
Nun konnte die Beweisaufnahme geschlossen werden, es folgten die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie der beiden Verteidiger Markus Herzog und Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Koblenz teilte die Taten in zwei selbstständige Tatkomplexe auf und beantragte wie folgt: Wegen der Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung, in Tateinheit mit Nötigung, und Freiheitsberaubung sowie wegen Geiselnahme eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Wegen sexueller Nötigung, Verkauf von Betäubungsmittel (BTM) an Minderjährige in zehn Fällen, sowie wegen gewerbsmäßigem Handel mit BTM zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren, unter Einbeziehung des Urteils der Landgerichts Gießen, sowie Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
Die Verteidigung bat um mildes Urteil wegen des kulturellen Schocks
Rechtsanwalt Markus Herzog sah natürlich das Verfahren mit anderen Augen. Er machte für das Abrutschen des Angeklagten in die Strafbarkeit das Leben in einer anderen Kultur verantwortlich. Der Angeklagte kam mit dem Rollenbild, welches die deutschen Frauen pflegen, nicht zurecht, zumal seine Frau alsbald die Verschleierung ablegte und sich westlich kleidete. Da er die Umstellung auf ein anderes Leben nicht verinnerlichen und akzeptieren konnte, lief alles aus dem Ruder und es kam zu den vorgeworfenen Straftaten. Rechtsanwalt Herzog beantragte für beide Tatkomplexe Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 6 Monaten, und von 4 Jahren, daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten.
Rechtsanwalt Dr.Dr. Iranbomy beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von maximal 4 Jahren. Zur Begründung führte er an, dass die Straftaten nicht zu entschuldigen seien, der Angeklagte eigentlich von seinem Naturell her ein „Funny Boy“ sei, aber am „Culture Clash“ in Deutschlang gescheitert sei. In Afghanistan wäre sein Leben total anders verlaufen. Von seiner inneren Einstellung her sei er kein Krimineller, er habe mit falschen Mitteln um seine Ehre und seine Familie gekämpft.
Bei seinem letzten Wort kämpfte der Angeklagte mit den Tränen, als er beschwor, nie wieder solche Straftaten zu begehen, sich bei allen entschuldigte, denen er wehgetan habe, und um eine Chance bat, sein Leben wieder in Ordnung bringen zu können.
Urteil „Im Namen des Volkes“
Nach eingehender Beratung verkündete Richter am Landgericht Andreas Bendel dann das Urteil: Der Angeklagte wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung, sowie Geiselnahme, unter Einbeziehung des Urteils des LG Gießen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, wobei 2 Monate von dieser Strafe wegen überlanger Verfahrensdauer als verbüßt gelten. Daneben wurde eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verhängt, wegen sexueller Nötigung, Verkauf von BTM an Minderjährige in zehn Fällen und wegen gewerbsmäßigem Handel mit BTM. Mithin hat der Angeklagte insgesamt zehn Jahre zu verbüßen, wobei die erlittene U-Haft von bereits 19 Monaten angerechnet wird.
Richter Bendel begründete das Urteil mit der Feststellung, dass sich die Anklagevorwürfe im Wesentlichen bestätigt hätten und zudem das Geständnis nicht glaubhaft gewesen sei, weil der Angeklagte vieles relativierte. Er hätte auch an dem äußeren Erscheinungsbild seiner Kunden erkennen müssen, dass es sich noch um Minderjährige handelte, denen er Drogen verkaufte. Strafverschärfend wurde auch seitens des Gerichts der Umstand bewertet, dass er versucht hat Zeugen zu belasten und sie der Falschaussage zu beschuldigte.
Dem Urteil folgte eine ausgiebige Rechtsmittelbelehrung. Es wurden keine Erklärungen abgegeben, somit ist mit einer Revision zu rechnen. (Wolfgang Rabsch)
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