Pressemitteilung vom 30.06.2021
Scheuerfelder zum Professor für Öffentliches Recht ernannt
Der aus Scheuerfeld stammende Rechtswissenschaftler Armin von Weschpfennig wurde im April zum Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Planungs- und Umweltrecht im Fachbereich Raum- und Umweltplanung an der Technischen Universität Kaiserslautern ernannt. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeit wird ein Zukunftsthema einnehmen.
Scheuerfeld/Kaiserslautern. An seiner neuen Wirkungsstätte wird sich Professor von Weschpfennig künftig insbesondere den Zukunftsthemen Energie, Klima und Umwelt widmen und deren rechtliche Aspekte in der Forschung sowie den planerischen Studiengängen vertreten.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das Klimaschutzrecht. Der Kampf gegen den Klimawandel und der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger erfordere grundlegende Wandlungsprozesse, heißt es in einer Pressemitteilung über den Karriereschritt des gebürtigen Scheuerfelders. Insbesondere seien hier hier die Energiewende sowie die Verkehrswende. All diese Prozesse greifen tief in die Funktionsweise moderner Gesellschaften ein. Sie bedeuten nicht nur eine technische und planerische, sondern auch eine enorme soziale Herausforderung. Von Weschpfennig wird an der Technischen Universität Kaiserslautern diese weitreichenden Transformationsprozesse rechtswissenschaftlich begleiten und Verbesserungspotenziale ausloten. Dabei wird auch der interdisziplinäre Austausch mit den anderen im Fachbereich Raum- und Umweltplanung vertretenen Fachdisziplinen eine wichtige Rolle einnehmen.
Ungeachtet der Maßnahmen gegen einen fortschreitenden Klimawandel sind bereits jetzt Maßnahmen zur Klimaanpassung notwendig, welche die Professur ebenfalls in den Blick nimmt. Daneben widmet sich von Weschpfennig weiteren Fragen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie des Wissenschaftsrechts. Letzteres betrifft beispielsweise die Forschungs- und Lehrfreiheit von Professoren.
Armin von Weschpfennig wurde 1982 in Kirchen geboren und ist in Scheuerfeld aufgewachsen. Die Musik führte ihn nach dem Abitur am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Betzdorf unter anderem zum „Musikkorps der Bundeswehr“ in Siegburg, wo er seinen Grundwehrdienst als Hornist ableistete. Als Dirigent leitete er einige Jahre das Jugendorchester des Musikvereins Scheuerfeld sowie den Musikverein Brunken.
Von 2002 bis 2007 studierte er Rechtswissenschaft an der Universität in Bonn. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung folgte das Referendariat u.a. mit einer Station im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, welches er 2010 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschloss. Bis 2014 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Wolfgang Löwer (Universität Bonn) tätig. Im selben Jahr wurde er mit seiner Dissertation zum Thema „Rechtliche Grenzen von allgemeinen Studienabgaben. Studienbeiträge oder Akademikersteuer?“ promoviert. Anschließend arbeitete er als Akademischer Rat am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner LL.M. (Universität Bonn). Er habilitierte sich 2020 mit seiner Habilitationsschrift „Strukturen des Bergrechts. Verfassungs- und verwaltungsdogmatische Grundfragen im Lichte des Eigentums-, Umwelt- und Ressourcenschutzes“ sowie einem Vortrag zum „Parlamentsvorbehalt in der Corona-Krise“. Mit der Habilitation erteilte ihm die Universität Bonn die Lehrbefugnis (venia legendi) für Öffentliches Recht, Finanzverfassungsrecht und Wissenschaftsrecht. Aus diesen Bereichen hat er in den vergangenen Jahren zahlreiche rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen vorgelegt.
Bis zu seiner Ernennung an der Technischen Universität Kaiserslautern arbeitete er als Akademischer Oberrat weiterhin an der Universität Bonn. (PM)
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