Pressemitteilung vom 16.07.2021
Kita-Gesetz in Mudersbach: Wählergruppe Stötzel fordert Beratungen zu Auswirkungen
Das neue sogenannte „Kita-Zukunftsgesetz“ stellt Kindergärten vor neue Herausforderungen. Die Wählergruppe Stötzel will nun, dass der entsprechende Fachausschuss des Rats Mudersbach direkt nach den Ferien tagt, um sich eben dieser Thematik anzunehmen. Außerdem die parteiungebundene Fraktion eine Zwischenbilanz zum Förderprogramm „Ländliche Zentren“ ein.
Mudersbach. Seit 1. Juli ist das neue Kita-Zukunftsgesetz in Kraft getreten, das unter anderem wesentliche Neuerungen zum Personalschlüssel oder dem Anspruch einer regelmäßig siebenstündigen Betreuungszeit beinhaltet. Die Wählergruppe Stötzel hat das jetzt nun Anlass genommen, die Einberufung des zuständigen Fachausschusses zu dieser Thematik unmittelbar nach den Sommerferien zu beantragen. Folgende Frage soll beraten werden: Inwieweit werden die kommunalen Einrichtungen in Mudersbach den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht?
Kindergartenträger und –personal seien durch das Gesetz vor neue personelle, organisatorische und räumliche Herausforderungen gestellt, schreibt die Wählergruppe in der Pressemitteilung zu ihrem Antrag. Der bisherige Standard werde „ganz besonders“ aufgewertet durch den Anspruch auf eine regelmäßige siebenstündige Betreuungszeit und die damit verbundene Notwendigkeit, den Kindern eine Verpflegung in der Einrichtung anzubieten.
Bereits Ende 2019 und noch ohne Berücksichtigung der neuen Anforderungen hätte vor allem in der Kita „Sonnenschein“ in Mudersbach zusätzlicher Raumbedarf bestanden. Die Wählergruppe hätte damals vorgeschlagen, im Dialog mit allen Kindergartenträgern sowie der Bedarfsplanungsbehörde frühzeitig zukünftige Bedarfe zu ermitteln und dabei Überlegungen anzustellen, wie eine organisatorische und räumliche beziehungsweise bauliche Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen am jeweiligen Standort oder gegebenenfalls an einem anderen Standort erfolgen könnte. Aber: Offenbar fand der Vorschlag der Wählergruppe keine Mehrheit, wie in der Pressemitteilung verdeutlicht wird.
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„Auch danach erfolgte keinerlei Information oder inhaltliche Befassung der kommunalen Gremien mi den Auswirkungen des Kita-Zukunftsgesetzes.“ Dessen Inkrafttreten nimmt die Wählergruppe nun zum Anlass für ihren Antrag.
„Finanzielle“ Zwischenbilanz zum Förderprogramm „Ländliche Zentren“
Seit 2014 ist die Ortsgemeinde Mudersbach als Teil eines Kooperationsverbundes mit den Gemeinden Brachbach und Niederfischbach in das Bund-Länder-Programm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen, dessen Förderzeitraum am 31. Dezember.2023 endet. Mit einer an die Verwaltung gerichteten Anfrage möchte die Wählergruppe eine „finanzielle Zwischenbilanz“ des Förderprogramms ziehen und hierzu vor allem wissen:
Welche Zahlungen wurden seit 2014 für Bau-, insbesondere aber Beratungs- und Planungsleistungen sowie notwendigen Grunderwerb verausgabt?
Welche Förderbeträge sind an die Gemeinde zurückgeflossen und welche Eigenanteile hat die Ortsgemeinde bisher erbracht? (PM)
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