SPD-Fraktion fragt nach Kindeswohl und -gesundheit
Die SPD-Kreistagsfraktion hat eine Anfrage zum Kindeswohl/Kindesgesundheit an Landrat Michael Lieber gerichtet. Sie bezieht sich dabei auf das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit vom März 2008.
Die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion im Wortlaut
Kreis Altenkirchen. "Die SPD-Kreistagsfraktion richtet folgende Anfrage an die Kreisverwaltung: Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit vom 7. März 2008 regelt den Aufbau der lokalen Netzwerke, den Ausbau der Frühen Hilfen und die Förderung der Kindergesundheit durch die Einführung eines zentralen Einladungs- und Erinnerungssystems zu den Früherkennungsuntersuchungen.
Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetz zum einen durch eine finanzielle Förderung - die Jugendämter erhalten rund 1,4 Millionen Euro und die Gesundheitsämter rund 600.000 Euro jährlich (7 beziehungsweise 3 Euro pro 0- bis 6-jährigem Kind). Zum anderen wurde beim Landesjugendamt eine Servicestelle eingerichtet, die die Jugend- und auch Gesundheitsämter bei der Umsetzung des Landesgesetzes unterstützt. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung der Jugendämter beim Aufbau und der Begleitung der lokalen Netzwerke, die Erarbeitung von Empfehlungen und die Entwicklung von Fortbildungen.
Durch die Verknüpfung von Prävention, frühen Hilfen und der gesetzlichen Verankerung von Kindergesundheit mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln und der Sicherstellung einer Fachberatung durch das Landesjugendamt hat das Landesgesetz bundesweit Vorbildcharakter.
Aufgrund des Berichts zum Leistungsauftrag "Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit" fragen wir die Verwaltung:
1. Wie wird die Beteiligung des Jugendamtes im Kreis Altenkirchen am lokalen Netzwerk gewährleistet?
2. Wie werden nach der Gründung des lokalen Netzwerkes die Partner aus Jugendhilfe, Gesundheitshilfe, Schulen, Polizei etc. verlässlich eingebunden, um gemeinsame Arbeitsstrukturen aufzubauen und Angebote Früher Hilfen zu entwickeln?
3. Wie wird die Einbindung der Gesundheitshilfe - das heißt der Geburtskliniken, Hebammen und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gewährleistet?
4. Wie gestaltet sich im Kreis Altenkirchen die Beteiligung am seit dem 2. Halbjahr 2009 bestehenden neuen Schwerpunkt einer Entwicklung maßgeschneiderter Fortbildungspakete für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geburtskliniken und die Zusammenarbeit mit der Servicestelle hierzu?
5. Wie sieht die Beteiligung am zentralen Einladungs- und Erinnerungssystem im Kreis Altenkirchen beziehungsweise die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen aus?
6. Wie gestaltet sich im Kreis Altenkirchen die Zahl der Meldungen vom Gesundheitsamt an das Jugendamt?"
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