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Nachricht vom 27.07.2021    

Windkraftanlagen Hümmerich: Stadtrat Wissen muss erneut Einvernehmen herstellen

In seiner letzten Sitzung hatte der Stadtrat Wissen das Einvernehmen zum Bau von zwei Windkrafträdern auf dem Hümmerich hergestellt. Doch nun stellt sich heraus: Das Thema ist damit nicht erledigt für die Ratsmitglieder. Ganz im Gegenteil. Die Kommunalpolitiker werden sich erneut mit der Angelegenheit befassen. Wieso?

Der Stadtrat Wissen muss erneut über sein mögliches Einvernehmen zum Bau von Windkraftanlagen auf dem Hümmerich entscheiden. (Foto: Pixabay)

Wissen. Bereits der Tagesordnungspunkt hatte erheblichen Widerstand der Bürgerinitiative Hümmerich hervorgerufen. In der Zusammenkunft am 7. Juli hatten die Ratsmitglieder das Einvernehmen zum Bau von zwei Windkraftanlagen auf dem Hümmerich (Gemarkung Elbergrund) bei einer Gegenstimme hergestellt. Bei der Prüfung beschränkten sich die Kommunalpolitiker dabei laut einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung auf die Frage der (wegemäßigen) Erschließung. Doch das reichte offenbar nicht aus, wie in dem Text der Verwaltung erklärt wird. Die Kreisverwaltung teilte der Verbandsgemeindeverwaltung nämlich jetzt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz mit, dass der Stadtrat Wissen eine umfassende Prüfungskompetenz habe – die über die Frage der Erschließung hinausreiche. Sprich: Die Ratsmitglieder hätten weitere Aspekte prüfen dürfen, wenn sie das Einvernehmen zum Bau der Windkraftanlagen herstellen. Von daher reiche die vorgenommene Prüfung, die sich auf die Frage der Erschließung in der Verwaltungsvorlage am 7. Juli beschränkt habe, nicht aus.

Also muss sich der Stadtrat Wissen erneut und umfänglich mit der Angelegenheit befassen, um das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen ausüben zu können. Die Intensität oder Untersuchungstiefe des Stadtrates Wissen lässt die Kreisverwaltung, die auch Genehmigungsbehörde für die Windkraftanlagen ist, laut der Wissener Verwaltung offen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung kündigt nun an, eine umfänglichere Vorlage für den Stadtrat Wissen zu erstellen. Darin sollen weitere Aspekte Inhalt sein, damit die Ratsmitglieder ihrer Prüfungskompetenz nachkommen können. Doch die Verbandsgemeindeverwaltung betont, dass sie die ihr vorliegenden Antragsunterlagen letztlich weder „vollinhaltlich“ bewerten noch prüfen könne. Deshalb habe sie zusätzliche Unterlagen und Einschätzungen angefordert bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, da diese die Fach- und Genehmigungsbehörde für Natur-, Arten-, Landschaftsschutz oder Umweltrecht sei.



Jetzt wird der Stadtrat also in einer neuen Sitzung wieder prüfen, ob er dem Bau der Windkraftanlagen sein Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung Wissen schließt zumindest nicht aus, dass sich andere, neue Erkenntnisse ergeben, „die vielleicht dazu führen, dass der Stadtrat Wissen sein Einvernehmen nicht erteilt.“

Andere rechtliche Aspekte, wie etwa beispielsweise Natur- oder Landschaftsschutz, Umweltrecht, hätten bei der damaligen Prüfung keine Rolle gespielt, erklärt die Verbandsgemeindeverwaltung. Sie hätte das im Stadtrat unter anderem damit begründet, dass Fachbehörde in den meisten Fragen die Kreisverwaltung oder andere Fachbehörden seien und man dazu keine Sachkompetenz besitze, um diese Fragen zu beurteilen.

Bürgermeister Berno Neuhoff wollte laut seiner Verwaltung eine klare rechtliche Einschätzung. Deshalb legte er wegen der Frage der Prüfungskompetenz und des Prüfungsumfangs des Stadtrats den Beschluss zum Hümmerich der Kommualaufsicht bei der Kreisverwaltung zur Überprüfung vor. (PM/ddp)


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