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Nachricht vom 28.07.2021    

Aufbau von E-Ladeinfrastruktur: Bis zu 80 Prozent Förderung für Unternehmen

Man sieht sie immer mehr, die Kennzeichen mit einem „E“ am Ende, die darauf hinweisen, dass das Fahrzeug entweder teil- oder vollelektrisch unterwegs ist. Die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen weist auf attraktives Förderprogramm hin, das Unternehmen beim Einrichten von Ladestationen unterstützen kann.

Die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen weist auf attraktives Förderprogramm für E-Ladestationen hin. (Symbolfoto)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Aufgrund der attraktiven Förderbedingungen für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen ist in den vergangenen Monaten die Anzahl der Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen stark gestiegen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass noch im Juli die politisch angekündigte Marke von einer Million erreicht wird. Die Zahlen der Neuzulassungen zeigen deutlich auf, dass die Transformation im Individualverkehr – weniger Verbrenner und mehr Elektrofahrzeuge – in vollem Gange ist. Die Zahl der Neuzulassungen für Elektrofahrzeuge stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 311 Prozent, während die Anzahl von Benzinern um 4,6 Prozent und der von Diesel-Fahrzeugen um 18,8 Prozent zurückging. In der Konsequenz bedeutet dies, dass zukünftig der Bedarf an Lademöglichkeiten steigen wird.

„Gerade das Laden ‚am Arbeitsplatz‘ wird an Bedeutung zunehmen“, ist sich Lars Kober, Leiter der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen, sicher. „Das Fahrzeug kann morgens abgestellt und tagsüber geladen werden.“ Unternehmen, die aktuell mit dem Gedanken spielen, das Thema anzugehen, empfiehlt die Wirtschaftsförderung, sich das aktuelle Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ anzuschauen. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Die Förderquote kann bis zu 80 Prozent betragen. Förderfähig sind die Kosten für den Kauf, die Errichtung und die Anbindung einer Ladestation, einschließlich der Kosten des Netzanschlusses, der häufig einen großen Kostenanteil ausmacht.



Die geförderten Ladestationen müssen öffentlich sein. Ist der Parkplatz nicht rund um die Uhr erreichbar, reduziert sich die Förderhöhe. Unternehmen müssen die Ladestationen mindestens sechs Jahre betreiben. Ein besonders wichtiges Kriterium ist, dass die Ladestation nur mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden darf. Da die Fördermittel nach dem so genannten „Windhund-Verfahren“ vergeben werden – Fördermittelbewilligung erfolgt nach zeitlichem Eingang der Förderanträge – und Anträge nur noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden können, sollte man nicht zu lange warten.

Allerdings ist laut Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auch schon ein weiteres Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (Mitarbeiter / Firmen-Flotte) mit einem Fördervolumen in Höhe von 350 Millionen Euro „in der Pipeline“, das voraussichtlich im August oder September in Kraft tritt. „Es lohnt sich in jedem Falle, die Augen offen zu halten“, so Lars Kober.

Für Fragen steht auch die Energieagentur Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Ansprechpartner ist Dr. Peter Götting: Tel.: 06131-4801845, E-Mail: peter.goetting@energieagentur.rlp.de. (PM)



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