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Nachricht vom 17.12.2010    

Rüddel begrüßt "Feuerwehrführerschein"

Der heimische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel hat das neue Gestz bezüglich des "Feuerwehrführerscheins", das jetzt verabschiedet wurde, ausdrücklich begrüßt. Damit können Fahrer von Einsatzwagen in Zukunft auch Fahrzeuge bis 4,75 beziehungsweise 7,5 Tonnen fahren.

Kreis Altenkirchen/Region. "Auch in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied wird ein spürbarer Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlich Tätigen bei den freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und dem Katastrophenschutz durch den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geleistet. Das schafft Erleichterungen beim sogenannten Feuerwehrführerschein“, so Erwin Rüddel (MdB) in einer Pressemitteilung.
Seit Einführung der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 sind Besitzer eines Pkw-Führerscheins nicht mehr berechtigt, Fahrzeuge in der Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen zu steuern. Dafür ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen ein Führerschein der Klasse C erforderlich.

"Da selbst die kleineren Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreiten, laufen die Hilfsdienste zunehmend Gefahr, nicht mehr genug ehrenamtlich tätige junge Fahrzeugführer zu finden", so der Abgeordnete. Denn junge ehrenamtlich Tätige verfügten vielfach zwar über einen ‚normalen‘ Pkw-Führerschein, nicht aber über eine deutlich aufwändigere und teurere Fahrerlaubnis für schwere Fahrzeuge.



Rüddel: "Nunmehr schafft das Gesetz Abhilfe: Es enthält die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Hilfsdienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung. Die Fahrberechtigungen umfassen auch Anhänger, soweit diese die jeweilige Gesamtmasse des Gespanns von genannter Höhe nicht übersteigen."

Die Ermächtigung zur Ausstellung von entsprechenden Fahrerlaubnissen werde mit dem Gesetz unmittelbar auf die Landesregierungen übertragen, um die jeweiligen Gegebenheiten bestmöglich Rechnung tragen zu können. Mit dem Gesetz, so Rüddel, würden auch unnötige bürokratische Hürden beseitigt, die sich aus früheren Regelungen zum Erwerb einer Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen ergeben hätten. Nach Schätzung des deutschen Feuerwehrverbandes seien bundesweit 16.000 Einsatzfahrzeuge betroffen, für die in der Regel fünf und mehr Fahrer benötigt würden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.


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