DRK Wissen richtet “First-Responder-Gruppe“ ein
Unter dem Motto “Leben retten in jeder Nachbarschaft“ richtet die DRK-Ortsstelle Wissen eine First-Responder-Gruppe ein. First-Responder beginnen mit lebensrettenden Maßnahmen, leisten qualifizierte Erste Hilfe und übergeben die Patienten den eintreffenden ärztlichen und rettungsdienstlichen Kräften.
Wissen. Der DRK-Ortsverein Wissen geht in die Vorbereitung für die Einrichtung einer sogenannten First-Responder-Gruppe (nach Beschluss im Haupt- und Finanzauschuss am 14.7.). Demnach werden nun Mitglieder für ebendiese First-Responder-Gruppe mit und ohne medizinische Vorerfahrung gesucht. Die Aktion steht unter dem Motto “Leben retten in jeder Nachbarschaft“. Meldungen können an info@drkkatzwinkel.de erfolgen.
Auch trotz guter Abdeckung des rettungsdienstlichen Feldes in der Verbandsgemeinde ist bei bestimmten Krankheitsbildern eine noch schnellere Versorgung zur Lebensrettung bzw. Abwehr von Folgeschäden unerlässlich. Angehörige, Nachbarn und Kollegen leisten hier oft wichtige Maßnahmen der Ersten Hilfe und überbrücken so das sogenannte „therapiefreie Intervall“ nach Notfällen. Aus diesem Grund soll die Gründung einer First-Responder-Gruppe als Einrichtung der Verbandsgemeinde zur „organisierten Ersten Hilfe“ erfolgen.
Mitglieder der First-Responder-Gruppe sind – als Mitglieder oder freie Mitarbeitende des DRK – gesetzlich über die Unfallversicherung Bund und Bahn unfallversichert. First-Responder müssen demnach Mitglied im DRK sein beziehungsweise werden und sind im Rahmen ihrer Tätigkeit als First-Responder der örtlich zuständigen Bereitschaftsleitung unterstellt. Für Personen, die nicht Mitglied einer Bereitschaft werden wollen, aber trotzdem in der First-Responder-Gruppe mitwirken möchten, besteht die Möglichkeit einer kostenlosen und nur auf die Mitwirkung in der First-Responder-Gruppe bezogenen Mitgliedschaft im DRK als freie Mitarbeitende. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Die vorausgesetzten Qualifikationen können über das DRK erworben werden. Gleichwertige Aus- und Fortbildungen werden nach Einzelfallprüfungen anerkannt. Personen mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/in, Rettungsassistent/in, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in, Medizinische Fachangestellte/r und Altenpfleger/in sowie Personen mit einer Ausbildung nach der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern ist die Teilnahme an einer Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung freigestellt.
First-Responder beginnen mit lebensrettenden Maßnahmen, leisten qualifizierte Erste Hilfe, geben Lagemeldungen zur Leitstelle und übergeben die Patienten den eintreffenden ärztlichen und/ oder rettungsdienstlichen Kräften. Bei Bedarf helfen sie weiterhin mit, bis die Patienten transportfähig sind und abtransportiert werden können.
Interessierte können sich gerne unter info@drkkatzwinkel.de melden. (PM)
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