Pressemitteilung vom 18.08.2021
Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen gewährleistet
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Altenkirchen weist darauf hin, dass bei Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich die Abfallentsorgung weiterhin planmäßig erfolgt. Die bauausführende Firma ist - speziell bei Vollsperrungen - rechtlich verpflichtet, die Abfallentsorgung entsprechend zu gewährleisten.
Kreis Altenkirchen. Im Regelfall werden die Behälter bei Straßenbaumaßnahmen, inklusive Vollsperrungen, von den Firmen am Grundstück abgeholt und an geeignete Sammelplätze außerhalb der Baustelle gebracht. Hier erfolgt dann die Entleerung der Behältnisse durch das Abfallentsorgungsunternehmen. Im Anschluss werden die Gefäße dann wieder durch das Tiefbauunternehmen an das jeweilige Grundstück zurückgebracht. Die Vertreter der tätigen Firmen vor Ort können hierzu gerne von den Bürgern angesprochen werden.
Bei kleineren Baustellen, bei denen die Gefäße von den Bürgern ohne erheblichen Mehraufwand zu transportieren sind, ist es erforderlich, dass die Anwohner ihre Gefäße selbst außerhalb der Baustelle dort platzieren, wo eine gute Anfahrmöglichkeit für den Entsorger besteht. Dies am besten am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages.
Im Rahmen der verschiedenen Bauabschnitte können natürlich, wie zum Beispiel bei Straßenerneuerungsmaßnahmen, auch bisweilen temporäre Engpässe entstehen. In diesen Fällen bittet der AWB um Verständnis. (PM)
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