Pressemitteilung vom 18.08.2021
Inzidenz nun bei 65,2 im Kreis AK – Einschränkungen ab Freitag, 20. August
Nach dem sprunghaften Anstieg der Corona-Infektionen am Wochenende liegt die Sieben-Tages-Inzidenz nun bei 65,2 im Kreis Altenkirchen. Damit treten bestimmte Einschränkungen in Kraft. Auf diese Maßnahmen muss man sich konkret einstellen.
Kreis Altenkirchen. Seit Montag, den 16. August, verzeichnet der Kreis Altenkirchen insgesamt 35 neue Corona-Infektionen. Deren Gesamtzahl seit Pandemiebeginn liegt damit bei 5073. Als genesen gelten 4867 Menschen, kreisweit sind aktuell 105 Personen positiv auf eine Corona-Infektion getestet, sieben davon befinden sich in stationärer Behandlung. Bei den derzeit positiven Getesteten handelt es sich zum großen Teil um Reiserückkehrer aus Südost-Europa. Das Infektionsgeschehen spielt sich vorwiegend im privaten Bereich ab. Aktuell wurde ein Kind in der Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“ in Betzdorf positiv getestet. Rund 20 Kinder der betroffenen Gruppe werden nun durch das Gesundheitsamt getestet.
Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis liegt laut Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz für den Kreis Altenkirchen nun bei 65,2, der Landeswert steigt gemäß LUA auf 40,7. Nach Altersgruppen weist das LUA für den Kreis Altenkirchen die Inzidenzen am Mittwoch wie folgt aus: bis zum Alter von 19 Jahren: 125,5; 20 bis 59 Jahre: 73,9; ab 60 Jahre: 13.
Der Blick auf die Kreis-Inzidenzen der Nachbarn in der Region:
Westerwaldkreis: 42,1*
Kreis Neuwied: 52,5*
Rhein-Sieg-Kreis: 52,9
Oberbergischer Kreis: 75,7**
Kreis Olpe: 61,2**
Kreis Siegen-Wittgenstein: 76,2**
* Datenstand: 18. Aug., 15.10 Uhr, Quelle: https://lua.rlp.de
** Datenstand: 18. Aug., 0 Uhr, Quelle: https://www.mags.nrw
Die aktuellste Schätzung des Robert-Koch-Instituts für die Sieben-Tages-Reproduktionszahl für Rheinland-Pfalz wird mit Stand von Mittwoch, 18. August, mit 1,22 angegeben, die aktuellste Angabe für den Bund liegt bei 1,20. Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen pro Infektiösem durchschnittlich angesteckt werden. Ein Wert von 1 zeigt an, dass – im Durchschnitt – jede betroffene Person eine weitere ansteckt.
Die aktualisierte Corona-Statistik für den Kreis Altenkirchen
Zahl der seit Mitte März 2020 kreisweit Infizierten: 5073
Veränderung zum 16. August: +35
Aktuell Infizierte: 105
Geheilte: 4867
Verstorbene: 101
in stationärer Behandlung: 7
7-Tage-Inzidenz: 65,2
Gesamtfallzahlen nach Verbandsgemeinden
Altenkirchen-Flammersfeld: 1482/+9
Betzdorf-Gebhardshain: 1037/+11
Daaden-Herdorf: 566
Hamm: 573/+1
Kirchen: 758/+3
Wissen: 657/+11
Steigende Inzidenz bringt verschärfte Regeln
Bei einzelnen Angaben kommt es immer wieder zu Abweichungen zwischen Veröffentlichungen auf Bundesebene durch das Robert-Koch-Institut (RKI), auf Landesebene durch das Landesuntersuchungsamt Koblenz und lokal durch die Kreisverwaltung. Das kann an unterschiedlichen Meldezeitpunkten und kurzfristig vorgenommenen Korrekturen liegen. Erfahrungsgemäß „hinkt“ der Wert des RKI dadurch einen Tag hinterher. Dieser ist aber für das Greifen von Maßnahmen relevant.
Wenn die Inzidenz von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird, werden nach der aktuell geltenden 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die noch bis zum 22. August in Kraft ist, ab dem übernächsten Tag, für den Kreis Altenkirchen damit ab Freitag (20. August), bestimmte Einschränkungen wirksam: Bei Veranstaltungen in geschlossenen Innenräumen sind höchstens 350 Teilnehmer zugelassen, im Freien sind es 500. Im Schulunterricht besteht dann wieder Maskenpflicht, was zurzeit wegen der Sommerferien allerdings nur die Angebote der Sommerschule betrifft.
Mit der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung werden gemäß Beschluss von Bund und Ländern weitergehende Regelungen erwartet. Das hatte die Landesregierung bereits am 10. August angekündigt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich ab dem 23. August testen lassen bei Aktivitäten in Innenräumen. Ausgenommen sind Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35.
Eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist, wird dann nach derzeitigem Informationsstand in folgenden Fällen notwendig:
Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, Zugang zur Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (zum Beispiel Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Körperpflege), Sport im Innenbereich (zum Beispiel in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen), Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts). Um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten, sollen weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung gelten, wie die Kreisverwaltung betont: Abstand halten, Hände waschen und in Innenräumen Maske tragen und lüften. Verpflichtend bleiben daher medizinische Masken im Einzelhandel und im ÖPNV. (Medien-Update der Kreisverwaltung vom 18. August; Stand: 15.15 Uhr) )
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