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Nachricht vom 24.09.2021    

VG Altenkirchen-Flammersfeld: Erste Annäherung an Windkraft und Fotovoltaik

Der neue Flächennutzungsplan, den die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld als Folge der Fusion aufstellen muss, wird ein Mammutwerk, das am 1. Januar 2028 in Kraft zu treten hat. Mit diesem Stichtag verlieren die Versionen der beiden, ehemals getrennt lebenden Partner jeweils ihre Gültigkeit.

Windkraftanlagen (hier der Hartenfelser Kopf) in der VG Altenkirchen-Flammersfeld? Mehr Informations- und Beratungsbedarf in den Fraktionen des VG-Rates wurden eingefordert. (Foto: Archiv WW-Kurier)

Altenkirchen/Horhausen. Aus zwei mach eins: Diese Parole ist nicht erlaubt, wenn die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (VG) als weitere „Ehebedingung“ ihren neuen Flächennutzungsplan aufstellt. In der kommenden vorbereitenden Bauleitplanung, die am 1. Januar 2028 anstelle der beiden bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausarbeitungen der Alt-VGs das Regiment übernimmt, müssen natürlich auch Möglichkeiten eingearbeitet werden, die unter der Überschrift „Erneuerbare Energien“ firmieren und beispielsweise Flächen für Windkraft- oder Fotovoltaik-Freiflächenanlagen vorsehen. In einem ersten vorsichtigen Schritt näherte sich der Umwelt- und Bauausschuss der VG in seiner Sitzung am späten Donnerstagnachmittag (23. September) im Horhausener Kaplan-Dasbach-Haus der Thematik an und sah sich außerstande, dem vorbereitenden Beschlussvorschlag („Von einer Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im neuen Flächennutzungsplan wird abgesehen“) das Okay zu geben.

Mehr Informations- und Beratungsbedarf
Vielmehr waren sich die Fraktionen einig, wie vor allem Frank Bettgenhäuser für die SPD und Torsten Löhr für die CDU kundtaten, dass mehr Beratungs- und Informationsbedarf bestehe. Bürgermeister Fred Jüngerich fasste die kurze Aussprache zusammen: „Vor einer abschließenden Entscheidung im VG-Rat, ob der neu aufzustellende Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen darstellen soll oder nicht, soll zunächst die landespolitische Ausrichtung wie Gesetzgebung oder Rechtssprechung zum Thema Windkraft beobachtet und in die zu treffenden Planungsentscheidung eingebzogen werden. Für den Fall der Zulassung von Windkraftanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld sollte möglichst sichergestellt sein, dass die VG bzw. die betroffene OG an der Rendite der Anlage in angemessenem Umfang partizipiert.“ Der von Jüngerich umformulierte Beschluss fand die ungeteilte Zustimmung des Gremiums: „Die Entscheidung hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im neuen Flächennutzungsplan wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, das landespolitische Geschehen zum Thema Windkraftanlagen weiter zu beobachten, auszuwerten und zu gegebener Zeit die politischen Gremien der VG über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren. Gleichermaßen werden die Fraktionen im VG-Rat die fachspezifische Entwicklung des Themas weiter im Blick halten.“ Hintergrund: Bislang versieht noch keine einzige Windkraftanlage ihren Dienst zwischen Willroth und Helmeroth. Konzentrationsflächen sind aufgrund der Populationen von Rotmilan und Schwarzstorch nicht ausgewiesen.



Eignungsflächen werden ermittelt
Ein wenig weiter voran traute sich die Zusammenkunft in der Thematik der Umwandlung von Sonnen- in elektrische Energie. Das Planungsbüro Karlheinz Fischer (Trier) wird, so das einstimmige Votum, für rund 26.115 Euro „ein Konzept zur Ermittlung von Eignungsflächen für die Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen“ ausarbeiten. Darüber hinaus sollen, um einer möglichen Gefahr von unreguliertem Zuwachs solcher Modulareale entgegenzuwirken, grundlegende Parameter zur Nutzung von Freiflächensolar in formellen Leitlinien verankert werden. Insbesondere sollen landwirtschaftliche Nutzflächen im Regelfall nicht für solche Zwecke infrage kommen. Konkret beabsichtigte Projekte sollen auf der Grundlage der Leitlinie vorgeprüft werden und für weitere Entscheidungen (Änderung des Flächennutzungsplans) als Grundlage dienen. Mit diesem Punkt wird sich der VG-Rat am 7. Oktober letztinstanzlich befassen.

LED-Strahler erhellen Spielfelder
Im Sportzentrum auf der Altenkirchener Glockenspitze werden die Flutlichtstrahler, die sowohl den Rasen- als auch den Kunstrasenplatz erhellen, durch LED-Varianten ersetzt. Diesen Austausch übernimmt die Firma Flesch GmbH (Edingen-Neckarhausen), die dafür rund 64.615 Euro in Rechnung stellen wird und der ihr ohne Widerspruch übertragen wurde. Die Zahl der Lichtpunkte reduziert sich von 36 auf 32, die Stromersparnis pro Jahr wurde mit 33.500 Kilowattstunden angegeben. 50 Parkplätze werden an der neuen Sporthalle in Weyerbusch gebaut, die laut einstimmigem Beschluss die Firma WHT Wiedmühler Tiefbau (Windhagen) für rund 48.253 Euro realisiert. Sie entstehen auf einer Freifläche, die nur wenige Meter von der Einmündung der Schulstraße in die L 276 entfernt ist. Das Areal wird zunächst einmal nur geschottert, bis das geplante Kleinspielfeld in der Nähe des Kunstrasenplatzes im kommenden Jahr fertiggestellt ist. In einem Aufwasch werden im Anschluss die Schulstraße saniert und die Abstellflächen ihr endgültiges Aussehen erhalten. Schließlich müssen die Sanitär- und Lüftungsinstallationsarbeiten bei der Generalsanierung des Feuerwehrgerätehauses in Weyerbusch erweitert werden, wogegen die Zusammenkunft nichts einzuwenden hatte. Für circa 26.101 Euro wird noch ein zentrales Lüftungsgerät für Umkleide- und Sanitärräume sowie für die Beheizung der Fahrzeughalle (Löschwasser in den Fahrzeugen darf nicht einfrieren) erforderlich, das ebenfalls die Firma Frank Heinrichs (Neunkirchen-Seelscheid) liefert, der dieses Gewerk zuvor schon übertragen worden war (Vergabe für 33.188 Euro). (vh)



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