Pressemitteilung vom 01.10.2021
VG Kirchen bereitet Umstellung auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge vor
In der Verbandsgemeinde Kirchen laufen die Vorbereitungen zur flächendeckenden Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge – und zwar laut Verwaltung „auf Hochtouren“. So geht sie die große Herausforderung an, die mit der neuen Art der Beitragserhebung einhergeht.
Kirchen. Hintergrund der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge sind die vom rheinland-pfälzischen Landtag im vergangenen Jahr beschlossenen Änderungen am Kommunalabgabengesetz. Demnach sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, bis zum 1. Januar 2024 wiederkehrende Beiträge im kommunalen Straßenbau einzuführen.
Durch die Umstellung werden die Ausbaukosten nicht mehr auf die Anlieger der jeweiligen Straßen umgelegt, sondern auf alle Anwohner eines größeren Abrechnungsgebietes. Eine solche Abrechnungseinheit kann das gesamte Gebiet einer Ortsgemeinde umfassen, aber auch nur einzelne Teile, abhängig von der Struktur der Kommunen.
Für die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen bedeute die neue Art der Beitragserhebung eine große Herausforderung, wie sie in einer Pressemitteilung herausstellt. Grund: Es müssten alle Straßen und Grundstücke in den bebauten Lagen der Ortsgemeinden und der Stadt systematisch erfasst werden, mit den Bebauungsplänen abgeglichen und schließlich in Abrechnungsgebiete aufgeteilt werden. Hier sei von einer Größenordnung von gut 25.000 Flurstücken die Rede.
Eine extra dafür angeschaffte Software werde dazu mit den entsprechenden Daten wie beispielsweise Grundstücksgröße, Bebauung, Nutzung, Eigentumsverhältnisse und Beitragspflicht „gefüttert“. Teilweise sei es notwendig, die Daten vor Ort zu überprüfen. Einiges liege nur in Papierform vor und müsse zunächst digitalisiert werden. Außerdem müsse erfasst werden, wer in den letzten Jahren bereits Einmalbeiträge gezahlt hat und deshalb für eine gewisse Zeit von den wiederkehrenden Beiträgen befreit ist.
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Um ein solch umfangreiches Projekt in der Verwaltung stemmen zu können, wurde eine neue Vollzeitstelle geschaffen und bereits im April besetzt. Und damit alles rechtssicher abläuft, wurde zusätzlich die Anwaltskanzlei „Dr. Caspers, Mock & Partner mbB“ in Koblenz mit der Begleitung beauftragt.
Ausführliche Informationen zur Einführung den wiederkehrenden Beiträgen finden Interessierte ab sofort auf der Internetseite www.kirchen-sieg.de. Wer keinen Zugriff auf das Internet hat, kann sich per Post eine Informationsbroschüre zuschicken lassen. Für Fragen zum Thema stehen die Beitragssachbearbeiterinnen Angela Hüsch und Marie-Therese Orthen unter den Rufnummern 02741-688-419 bzw. -418 zur Verfügung. (PM)
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