Altenkirchener Stadtrat machte Dampf: Viele Beschlüsse drehten sich ums Bauen
Finale Beschlüsse in den obersten kommunalen Gremien werden sehr oft nach vorausgegangenen (und teils leidvoll zeitintensiven) Beratungen in untergeordneten Ausschüssen gefasst. Der Stadtrat Altenkirchen brachte viele Dinge jeweils einstimmig auf den Weg.
Altenkirchen. Hin und wieder sind die Wege in der kommunalen Selbstverwaltung ziemlich zeitintensiv, werden Beschlüsse durchaus in verschiedenen Ausschüssen mehrmals vorbesprochen, ehe sie final entschieden werden. Der Altenkirchener Stadtrat sah sich in seiner jüngsten Sitzung am späten Mittwochnachmittag (6. Oktober) einer ellenlangen Tagesordnung gegenüber, von der die meisten Punkte zuvor schon ausgiebig erörtert worden waren, so dass die Fraktionen so gut wie keinen Redebedarf mehr hatten - mit dieser Folge: Nach knapp zwei Stunden waren alle Themen einstimmig (bei zweien gab es jeweils eine Enthaltung) auf den Weg gebracht.
Zuschüsse Richtung Sport
Zuschüsse: Die Stadt unterstützt auch in den kommenden beiden Jahren das Tennisturnier „AK Ladies Open“ mit jeweils 2500 Euro. Im nächsten Jahr wird die mit 25.000 US-Dollar dotierte Konkurrenz vom 13. bis 20. Februar im Burgwächter Matchpoint auf der Glockenspitze ausgespielt. Der Vertrag zwischen dem Turnierausrichter und dem Tennis-Weltverband läuft zunächst bis einschließlich 2023. Der Altenkirchener Schützengesellschaft werden 3800 Euro für den Einbau einer digitalen Messanlage auf dem Kleinkaliberschießstand im Schützenhaus überwiesen, die insgesamt 25.080 Euro kostet. Auch vom Landessportbund Rheinland-Pfalz, der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und dem Kreis Altenkirchen fließt jeweils Geld für die Sanierung.
Ortsumgehung Helmenzen (B 8): Dieses geplante Projekt, für das es eine südliche und eine nördliche Variante gibt, wird aus Sicht der Stadt nicht benötigt. „Eine Verwirklichung bedingt starke Eingriffe in die Natur. Zudem ist die Kölner Straße schon dreispurig ausgebaut und keine Unfallhäufungsstelle“, sagte Stadtbürgermeister Matthias Gibhardt.
Wiederkehrende Beiträge fix
Straßenausbaubeiträge: Die Änderung der Abrechnungsmodalitäten für den Ausbau von Verkehrsanlagen bedeutet: weg von Einmal- und hin zu wiederkehrenden Beiträgen. Dieses Verfahren hatte das Land im Mai vergangenen Jahres festgelegt. Laut verabschiedeter Satzung wurden sechs Abrechungseinheiten definiert: Kernstadt, Honneroth, Dieperzen, Gewerbegebiet Graf-Zeppelin-Straße, Gewerbegebiet Kölner Straße und Bergenhausen.
In jedem Bereich müssen theoretisch alle Grundstückseigentümer für Baumaßnahmen in ihrer Abrechnungseinheit zahlen. Der Gemeindeanteil liegt dauerhaft zwischen 20 und 30 Prozent. Als Berechnung dient der Vollgeschossmaßstab (bislang Geschossflächenmaßstab). Zu der Grundstücksgröße werden zehn Prozent des Wertes pro Geschosszahl addiert. Natürlich werden in den vielen Sanierungsgebieten der Stadt Grundstückseigentümer für unterschiedlich viele Jahre „verschont“, da sie für die Wertsteigerungen ihrer Gebäude als Folge der Instandsetzung (beispielsweise der Fußgängerzone) bereits finanziell belastet wurden.
Antrag auf Zuschuss für Sanierung
Zuschussantrag: Für den bereits feststehenden Ausbau der Stadtstraßen Auf dem Steinchen, Lohmühlenweg, Finkenweg, Schwalbenweg und Auf dem Rähmchen wird ein Antrag auf Zuschuss für den städtischen Anteil aus dem Investitionsstock des Landes gestellt.
Baugebiet „Auf dem Eichelchen“: Die Planung wird auch ohne vorherigen Grunderwerb vorangetrieben, so dass eine Baulandumlegung erforderlich wird. Die sechs Grundstückseigentümer, die ein städtisches Kaufangebot für ihre Areale abgelehnt hatten (Quadratmeterpreis nicht hoch genug), seien grundsätzlich bereit, einer Erschließung zuzustimmen, erklärte Gibhardt. Der rund 7,5 Hektar große Landstrich (zwischen Umgehungsstraße und Bebauung in der Peripherie des Leuzbacher Weges gelegen), der aufgrund erster Überlegungen bis zu 83 Parzellen bieten sollte, wird zunächst einmal deutlich kleiner dimensioniert, sich vom Fuß des Hanges bis zum Wirtschaftsweg in Fortsetzung der Straße „Erlenweg“ erstrecken, mit 3,23 Hektar daherkommen und 46 Grundstücke ergeben.
Ein mühsames Verfahren
Fachmarktzentrum Weyerdamm: Nichts zu kritisieren gab es im Gremium an dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dessen Anlagen. Darüber hinaus wurden die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange verabschiedet, nachdem Dennis Behrami vom Planungsbüro Stadt-Land-plus aus Boppard die Überlegungen noch einmal in aller Kürze vorgestellt hatte. Der neue Verbund soll den Elektrofachmarkt Klein, einen Vollsortimenter Petz-Rewe, einen Drogeriemarkt dm, einen Discounter Penny und womöglich eine Apotheke beherbergen. „Jetzt haben wir ungefähr noch ein Jahr des Verfahrens vor uns“, blickte Gibhardt auf den weiteren Zeitrahmen des administrativen Verfahrens, ehe die Verwirklichung beginnen kann.
Projekt Kumpstraße: Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan bildet nunmehr die Grundlage für die Errichtung eines Gebäudes mit Büroräumen und 15 Wohnungen auf dem Grundstück der Kumpstraße 52 (Nähe zur Firma Westerwald-Stahl).
Kein Gelände für Almersbach
Geländeabgabe: Die Stadt Altenkirchen wird kein Gelände an die Ortsgemeinde Almersbach abgeben, die plant, den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf‘m Eichhahn II“ umzusetzen. Zunächst einmal wurden Zweifel geäußert, ob alle Vorgaben, die bei der Genehmigung vor einigen Jahren rechtens waren, immer noch ihre Gültigkeit besitzen. Als Beispiel wurde die Entwässerung erwähnt. Zudem sei die Grundstückseigentümerin des Geländes wohl nicht mehr an einem Verkauf an die Ortsgemeinde Almersbach interessiert. Dass aufgrund des ablehnenden Votums Regressansprüche an die Stadt gestellt werden könnten, wurde zunächst einmal ausgeschlossen.
Kulturförderung: Mit einer „Förderrichtlinie für die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen in der Kreisstadt Altenkirchen“ wurde ein Instrument geschaffen, um eine Einheitlichkeit bei der finanziellen Unterstützung zu garantieren. Darunter fallen nicht die Dauerbeschlüsse zur städtischen Beteiligung an den sechs Veranstaltungen der Kleinkunstbühne, an deren Durchführungskosten oder am Spiegelzelt. Die Richtlinie ist angelehnt an die des Kultursommers Rheinland-Pfalz. (vh)
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