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Pressemitteilung vom 15.10.2021    

Katharinenmarkt soll Corona-konform und sicher stattfinden

Nachdem der beliebte Katharinenmarkt im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, soll die über 500-jährige Tradition in diesem Jahr am 6. November wieder fortgeführt werden. "Absagen ist für uns keine Option", so Stadtbürgermeister Stefan Leukel.

Der Katharinenmarkt ist über die Grenzen Hachenburgs hinaus bekannt und beliebt. (Foto: Röder-Moldenhauer)

Hachenburg. Gemeinsam mit Ulrich Kuschmirtz, welcher seit über 25 Jahren als Marktmeister den Katharinenmarkt organisiert, und Citymanagerin Timea Zimmer wurde ein Konzept entworfen, welches eine Corona-konforme Fortführung der Tradition unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung ermöglicht. Das Konzept ist zudem eng mit der Kreisverwaltung sowie dem Gesundheitsamt abgestimmt.

„Ich glaube, es ist für uns alle verständlich, dass der Markt nicht in der gewohnten Weise stattfinden kann und sich Besucher daher auf ein paar Änderungen einlassen müssen. Dennoch sind wir zuversichtlich, mit dem Konzept einen guten Weg gefunden zu haben, unseren beliebten Traditionsmarkt in diesem Jahr auf sichere Weise stattfinden zu lassen“, freut sich Markmeister Ulrich Kuschmirtz.

Wie wird der Markt dieses Jahr aussehen?
Zunächst wird sich der Markt am 6. November wie gewohnt über das Innenstadtgebiet erstrecken. Allerdings werden die Speise- und Getränkestände in diesem Jahr aus dem klassischen Marktgelände herausgezogen und auf dem Burggartenparkplatz untergebracht. So entstehen zwei separate Veranstaltungsflächen, für die leicht unterschiedliche Regelungen gelten.

Auf dem Marktgelände gilt die sogenannte 3G-Regelung. Das heißt, alle geimpften, genesenen sowie getesteten (PoC-Antigen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden) Besucher sind herzlich willkommen. Kinder bis einschließlich 11 Jahre benötigen keinen Nachweis. Es werden zwar keine Einlasskontrollen stattfinden, dennoch werden die Nachweise stichprobenartig kontrolliert. Wer keinen solchen Nachweis vorzeigen kann, muss das Gelände verlassen. Außerdem gilt auf dem gesamten Marktgelände die Maskenpflicht.



Für das Festgelände auf dem Burggartenparkplatz gilt eine Personenobergrenze. Das heißt, es sind nur eine gewisse Anzahl an Personen auf dem abgesperrten Gelände zulässig. Auch hier gilt, neben der eingeschränkten Maskenpflicht, die sogenannte 3G-Regelung. Ein entsprechender Nachweis muss am Eingang vorgezeigt werden. Für getestete Personen gelten zusätzlich die Warnstufen des Landes. Je nach der am Veranstaltungstag geltenden Warnstufe kann nur eine beschränkte Anzahl an getesteten Personen Zutritt zum Gelände erhalten. Auf dem Gelände selbst stehen dann eine große Auswahl an Speise- und Getränkeständen zur Verfügung, wie sie vom klassischen Katharinenmarkt bekannt sind. Zusätzlich werden Tische und Bänke zur Verfügung gestellt und es wird darum gebeten, zum Verzehr der Speisen und Getränke einen Platz einzunehmen. Um auch vor dem Wetter sicher zu sein, wird die Stadt die Sitzflächen mit Zelten überdachen.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir einen schönen Markt haben werden, der uns lange in Erinnerung bleibt“, freut sich Stefan Leukel. Auch wenn er sicherlich nicht mit dem Markt im Jahr 2019 vergleichbar sei, werde eine einzigartige Atmosphäre geschaffen, die an die alten Traditionen anknüpfe und neue, Corona-konforme Elemente hinzufüge. „So können wir sicherstellen, dass wir den Markt sicher und dennoch ansprechend gestalten können. Wir freuen uns jetzt schon auf Ihren Besuch!“, so Leukel. (PM)


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