„Halloween rockt“: In diesem Jahr in Oberwambach bei „Muli daheim“
Von Klaus Köhnen
Die seit Jahren bekannte Veranstaltung „Halloween rockt“, die normalerweise in Borod stattfindet, wurde in diesem besonderen Jahr verlegt. Sven Metzeler und Michael (Muli) Müller gaben den Fans des härteren Rock die Möglichkeit, unter Einhaltung der 2G-Regel eine rauschende Party feiern.
Oberwambach. Am Samstag, 30. Oktober, stand das Festzelt auf dem Hof des „freundlichen Bierlieferanten“ Muli, ganz im Zeichen der Rockmusik. Den Organisatoren war es gelungen, eine der bekanntesten Bands, „Dukes Halloween rockt!“ zu engagieren. Die drei Musiker begeisterten das Publikum mit ihrem Sound und der Beherrschung ihrer Instrumente.
Zahlreiche, meist jüngere Besucher, tanzten und feierten ausgelassen. Die Größe der Zeltstadt, die in Borod aufgebaut wurde, wurde von niemandem wirklich vermisst. Es ging, wie auch bei vorherigen und sicher auch den kommenden Veranstaltungen bei „Muli daheim“, um das gemeinsame Feiern. Die Gäste tanzten von Anfang an ausgelassen und fröhlich zur Musik. In den kurzen Pausen wurde viel miteinander geredet. Wichtiges Thema war immer wieder die jetzt bestehende Möglichkeit, gemeinsam zu feiern. Dieses Gefühl war auch bei den vorherigen Veranstaltungen vorherrschend. „Ich gehe davon aus, dass dies ein wichtiger Beweggrund ist, unsere Veranstaltungen zu besuchen“, so Müller.
Die lange Zeit des Verbots größerer Events hat laut dem Unternehmer Spuren hinterlassen. Die Veranstalter hoffen, dass es gelingt, den Besuchern ein wenig von diesem Gefühl zu vermitteln. Es müsse gelingen, die Gemeinsamkeit zu stärken, um überhaupt wieder von „Normalität“ sprechen zu können. „Besonders wichtig wird dies, wenn wir auf die beginnende Karnevalssession blicken. Hier wird sich zeigen, ob die Besucher wieder unbefangen, die dann gegebenen Möglichkeiten nutzen werden“, so Muli. Die nächsten Veranstaltungen sind am 6. November („Kontrollverlust“), Beginn 19.30 Uhr, und am 20. November ab 19.30 Uhr („ABBA Explosion“). Wie bei allen Veranstaltungen gilt hier ausschließlich die 2G-Regelung. (kkö)
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