Corona im AK-Land: 58 Neu-Infektionen übers Wochenende
Die Corona-Statistik für den Kreis Altenkirchen weist zu Wochenbeginn insgesamt 6237 Personen im Kreis Altenkirchen aus, die sich seit Pandemiebeginn mit dem Corona-Virus infiziert haben. Gegenüber Freitag letzter Woche sind das 58 neue Fälle. Als geheilt gelten 5772 Menschen. Kreisweit sind aktuell 359 Personen positiv getestet.
Altenkirchen. Dabei ist das Infektionsgeschehen weiterhin breit gestreut. 20 Schulen im Kreis sind aktuell betroffen. Stationär werden acht an Corona erkrankte Frauen und Männer aus dem Kreis behandelt.
Die vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz ermittelten Leitindikatoren sehen den Landkreis Altenkirchen weiterhin in Warnstufe 1: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist erneut gestiegen und liegt jetzt bei 134,8. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz liegt bei 3,4, der Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten steigt auf 5,44.
Die aktualisierte Corona-Statistik für den Kreis Altenkirchen
7-Tage-Inzidenz: 134,8
7-Tage-Hospitalisierung: 3,4
Anteil Intensivbetten: 5,44
Warnstufe: 1
Zahl der seit Mitte März 2020 kreisweit Infizierten: 6237
Veränderung zum 5. Nov.: +58
Aktuell Infizierte: 359
Geheilte: 5772
Verstorbene: 106
in stationärer Behandlung: 8
Der Überblick nach Verbandsgemeinden
Altenkirchen-Flammersfeld: 1797/+17
Betzdorf-Gebhardshain: 1354/+16
Daaden-Herdorf: 674/+3
Hamm: 695/+6
Kirchen: 951/+4
Wissen: 766/+12
Unterschiedliche Meldezeitpunkte führen zeitweise zu abweichenden Angaben bei Bund bzw. RKI, Land und Kreis.
Ab heute (Montag, 8. November) gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes (Nummer 27). Für die meisten ändert sich im Alltag wenig bis nichts. Es bleibt vor allem grundsätzlich bei der 2G-plus-Regelung, die die Zahl der zusätzlich zugelassenen „Nicht-immunisierten Personen“ je nach Warnstufe begrenzt. Neu ist eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Krankenhaus- und Pflegepersonal. Außerdem will das Land die Boosterimpfungen deutlich ausbauen.
Darüber hinaus gelten folgende Veränderungen:
Allgemeines:
Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person pro 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.
Weniger Beschränkungen im Freien:
Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen möglich, also ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln.
Klare Regeln für den Innenbereich:
In den übrigen Bereichen (zum Beispiel Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der 2G-plus-Regelung.
Hotellerie:
Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt.
Alle Informationen dazu gibt es online.
Der Impfbus des Landes im Kreis Altenkirchen:
● Mittwoch, 17. November, 10 bis 18 Uhr:
Edeka-Markt Horhausen, Landblum 1, 56593 Horhausen
● Dienstag, 30. November, 8 bis 16 Uhr:
Stadthalle Betzdorf, Hellerstraße 30, 57518 Betzdorf
Alle Standorte des Impfbusses des Landes werden wochenaktuell online veröffentlicht.
(Medien-Update der Kreisverwaltung Altenkirchen, Stand: 8. November, 15 Uhr / red)
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