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Nachricht vom 12.11.2021    

Stöckener Weg bei Friesenhagen: Rückbau wegen unerlaubter Verkehrsnutzung

Von Katharina Behner

Der Stöckener Weg bei Friesenhagen ist offiziell ein Holzabfuhrweg. Doch er wird mittlerweile in einem kritischen Ausmaß von Autos und LKWs als Abkürzung ins benachbarte Nordrhein-Westfalen nach Stöcken/Plittershagen genutzt. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.

Die Risiken der Verkehrssicherungspflicht wollen zukünftig weder die Eigentümer noch die Gemeinde Friesenhagen tragen. Franz Straubinger am Abzweig zum Stöckener Weg an der L 279 kurz vor Friesenhagen. (Foto: KathaBe)

Kirchen-Friesenhagen. Aktuell im Gespräch sowohl bei der Verbandsgemeinde Kirchen, der Ortsgemeinde Friesenhagen und der Hatzfeldt-Wildenburg´schen Verwaltung als Grundstückseigentümer, ist der sogenannte „Stöckener Weg“ bei Friesenhagen. Der soll nun Anfang 2022 für den unerlaubten motorisierten Verkehr mittels Rückbaues unbefahrbar werden. Für naturliebende Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer und Reiter jedoch, bleibt der Weg weiterhin offen.

Die Hintergründe, warum sich die Hatzfeldt-Wildenburg´sche Verwaltung zum Rückbau veranlasst sieht, wurden in einem Vor-Ort-Termin mit Franz Straubinger und Revierförster Hermann-Josef Stricker erläutert.

„Schleichweg“ nach Nordrhein-Westfalen wird immer mehr genutzt
Beim Stöckener Weg, der kurz vor Friesenhagen beim weißen „Klinkenkreuz“ von der L 279 abgeht, handelt es sich um einen vor Jahrzehnten angelegten Holzrückeweg.

Eingebürgert hat sich seither auch die unerlaubte Nutzung des „Schleichweges“ auf etwa 500 Metern als Abkürzung in das nahe gelegene Nordrhein-Westfalen nach Stöcken/Plittershagen und umgekehrt. Dabei werden die Hinweisschilder, die deutlich machen, dass es sich um einen land- und forstwirtschaftlichen Anliegerweg handelt, quasi „konsequent“ von unbefugten Nutzern missachtet.

Und dies, so erläutert Franz Straubinger, nehme immer mehr zu. Das Aufkommen des „Grenzverkehrs“ von PKWs, großen LKWs und Transportern auf dem Holzrückeweg habe ein kritisches Ausmaß angenommen. Das nicht zuletzt, weil die Rückegasse in Navigationssystemen als wahrscheinlich schnellste Route angezeigt werde.
Die Problematik, die sich damit vermehrt auf dem Weg mitten durch ein Waldgebiet im Landschaftsschutzgebiet Wildenburger Land ergibt, liegt nicht zuletzt in den unkalkulierbaren Haftungsrisiken hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht und der Baulast.

Was bedeutet: Kommt es auf dem nicht für den überörtlichen Verkehr zugelassenen Weg zu einem durch Dritte (unerlaubten Nutzer) verursachten Unfall, wird die Versicherung des Grundstückseigentümers für Schäden, etwa durch Öl oder Treibstoff nicht aufkommen. Solche Schäden können sich, so Straubinger, mit Erdaustausch locker ab 50.000 Euro aufwärtsbewegen.



Aufgrund der Risiken eines solch unkalkulierbaren etwaigen Ereignisses, wandte sich die Hatzfeldt-Wildenburg´sche Verwaltung an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen mit der Anfrage, ob Interesse bestehe, den Weg weiterhin befahrbar zu lassen, wobei die Übernahme der Versicherungspflicht und Baulast auf die Gemeinde übergehen solle.

Dies wurde Ende September im Ortsgemeinderat von Friesenhagen thematisiert, mit dem Ergebnis, die Verpflichtungen ebenfalls nicht übernehmen zu wollen. Das „aus einer Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinde erwachsende Risiko“ lasse sich nicht kalkulieren, da auch in der Gemeindehaftpflichtversicherung etwaige Schäden durch dritte Dritte nicht mitversichert sind.

Des Weiteren heißt es zudem in einem Schreiben der Verbandsgemeinde Kirchen, „sollte aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes die Nutzung ... unterbunden werden, zumal der Bereich Stöcken/Plittershagen ohne Weiteres über öffentliche Straßen erreicht werden kann.“ Bleibe demnach als Lösung der Problematik also nur ein Rückbau oder eine Schranke.

Rückbau des Stöckener Weges Anfang 2022
Der Rückbau des Stöckener Weges, unter anderem durch Neuanpflanzungen ist nun seitens der Hatzfeldt-Wildenburg´schen Verwaltung für Anfang 2022 vorgesehen.

Hinweisschilder sollen deutlich machen, dass der Waldweg kurz vor der Grenze zu Nordrhein-Westfalen auf rund 20 Metern nicht mehr befahrbar sein und ein Durchkommen damit in Richtung Stöcken/Plittershagen unmöglich wird. Ob Schranken am Abzweig der L 279 zum Einsatz kommen werden, sei noch unklar, so Straubinger und Stricker. Diese würden meist „torpediert“, so dass dies kaum Sinn mache. Für Radfahrer, Spaziergänger und Reiter bleibt eine Zuwegung weiterhin unproblematisch möglich.

Wie auch die Verbandsgemeinde Kirchen in ihrem Schreiben verdeutlicht, weisen auch Franz Straubinger und Hermann-Josef Stricker auf die vielen öffentlichen Straßen hin, über die Stöcken/Plittershagen ohne Weiteres erreichbar sind. Etwa ab Engelshäuschen, Mausbach und Freudenberg. (KathaBe)


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