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Nachricht vom 15.11.2021    

Kreis schafft für seine Schulen 73 mobile Luftfilteranlagen an

Gut Ding will Weile haben: In der vierten Beratungsrunde hat ein Gremium des Kreistages Altenkirchen den Kauf von mobilen Luftfilteranlagen für Klassenräume auf den Weg gebracht. 73 dieser Geräte werden in den nächsten Wochen und Monaten für Fach- und sonstige Räume angeschafft.

In einigen Klassenräumen kreiseigener Schulen werden mobile Luftfilteranlagen ihre Dienste aufnehmen. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Vom Kreisausschuss in den Kreistag und weiter in den Schulträgerausschuss und wieder in den Kreisausschuss zurück: Im vierten Anlauf hat dieses Gremium des Kreistages Altenkirchen in der Sitzung am frühen Montagabend (15. November) den Kauf von 73 mobilen Luftfilteranlagen für kreiseigene Schulen einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen. Die Fraktion der Bündnisgrünen hatte mit ihrem Antrag den Stein vor geraumer Zeit ins Rollen gebracht, um den Unterricht während der (damals) zu erwarten gewesenen vierten Corona-Welle aufrecht erhalten zu können. Letztendlich waren die Weichen für die Anschaffung in der Zusammenkunft des Schulträgerausschusses am 28. Oktober gestellt worden, in der sich die Vertreter der kreiseigenen Schulen aber eher zurückhaltend für den Erwerb ausgesprochen hatten, wobei die Kaufsumme den Grenzwert für eine zwingende europaweite Ausschreibung in Höhe von 214.000 Euro nicht übersteigen sollte.

150 Geräte gewünscht
Erster Kreisbeigeordneter Tobias Gerhardus, dem die Schulen „unterstehen“, berichtete, dass die Rückmeldungen aus den Bildungseinrichtungen Wünsche für 150 Geräte (Auftragsvolumen rund 300.000 Euro) ergeben hatten: 62 für Räume der fünften und sechsten Klassen, 42 für Fachräume, 31 für sonstige Räume und 15 für Lehrerzimmer. Für Udo Piske (FDP), auf dessen Initiative in erster Linie der Kompromiss im Schulträgerausschuss zustande gekommen war, entsprach das nicht, „was uns vorgestellt wurde“. Die Kosten lägen oberhalb des verabredeten Rahmens. Dr. Josef Rosenbauer (CDU) erklärte, dass sich die Situation an Schulen ändern werde, wenn Impfstoff für Kinder ab fünf Jahren höchstwahrscheinlich bald zugelassen worden sei. „Dann ist der Einsatz solcher Geräte noch einmal zu hinterfragen“, fügte er an. Anna Neuhof (Bündnisgrüne) erinnerte an den „praktikablen Vorschlag“ aus dem Schulträgerausschuss, „wir müssen in die Pötte kommen“. Eine europaweite Ausschreibung über der Wertgrenze mache keinen Sinn. Kevin Lenz (Bündnisgrüne) forderte: „Wir brauchen jetzt eine Lösung“ und wollte Lehrerzimmer, wie aus dem Gremium angeregt, nicht grundsätzlich von der Ausstattungsliste gestrichen wissen. Diese sollten sich genauer angeschaut werden.

Ein falsches Zeichen
„Wir senden ein falsches Zeichen der Solidarität. Das finde ich so nicht in Ordnung. Welche Begehrlichkeiten werden da kommen?“, fragte Hubert Wagner (FWG) sehr skeptisch in die Runde. Landrat Dr. Peter Enders sah den Kauf der Lüftungsgeräte als „keinen Schnellschuss, sondern als eine Investition in die kommenden Jahre an“, was auch Neuhof feststellte: „Mit der Anschaffung setzen wir auf eine gewisse Nachhaltigkeit.“ Enders holte weiter aus: „Wir kennen die Influenza seit Jahrzehnten und sind seit Jahrzehnten gut mit Auffrischungsimpfungen beraten gewesen.“ So spannte er mit diesem Beispiel den Bogen zu Rosenbauer, der klipp und klar betont hatte, dass „uns Corona lebenslang begleiten wird“.



Vernünftig ausschreiben
Ob die Geräte noch in diesem Jahr geliefert werden? Gerhardus zeigte sich eher zurückhaltend. Bereits nach der Entscheidung im Schulträgerausschuss hätten ihm erste Angebote vorgelegen. „Wir wollen vernünftig ausschreiben und auf den Markt bringen“, beschrieb er das weitere Prozedere. Den mittleren Preis für ein Gerät setzte er mit rund 2000 Euro an. Über die Standorte verlautete: in Räumen, wo viele Schüler zusammenkommen, in denen sich ständig wechselnde Gruppen aufhalten und in denen Klausuren über einen längeren Zeitraum geschrieben werden.

Fachberatung zur Wohnraumsicherung
Der Kreis wird sich in den Jahren 2022 und 2023 mit jeweils bis zu 16.250 Euro an der Finanzierung einer Fachberatungsstelle zur Wohnraumsicherung beteiligen, die an den Caritasverband Altenkirchen (fusioniert mit dem Caritasverband Rhein-Sieg) angedockt wird. Der Inhaber dieser Stelle soll von Wohnungslosigkeit bedrohte oder bereits betroffene Menschen bei der Sicherung ihrer bisherigen oder dem Finden einer neuen Wohnung gezielt beraten und unterstützen. Hans-Joachim Schwan, Abteilungsleiter Soziales, wusste von größeren Problemen in der Stadt Wissen, „wenn Menschen aus der psychiatrischen Klinik entlassen werden und praktisch auf der Straße stehen und im Freien übernachten müssen“. Hin und wieder hätten sie schon keinen festen Wohnsitz gehabt, wenn sie ins Hospital eingewiesen worden wären. „Es gilt, möglichst schnell eine eigene Bleibe zu finden“, erläuterte Schwan. „Der Beschluss bedeutet aber nicht, dass die Förderung nach den zwei Jahren automatisch weitergeht“, schränkte Enders ein.

Höhere Unterkunftskosten
Bei einer Enthaltung empfahl das Gremium dem Kreistag, das Konzept angemessener Unterkunftskosten für Wohnungen einfachen Standards nach den Sozialgesetzbüchern 2 und 12 zu beschließen. Grundlage war ein aktualisierter Entwurf des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts Empirica. Von den Zahlungen profitieren die rund 4000 Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im AK-Land nach diesen Sätzen (Mehrkosten ab 1. Januar 2022 über 700.000 Euro) - Vergleichsraum West (VG Altenkirchen-Flammersfeld und Hamm): 1-Personen-Haushalt 390 Euro (bislang 370 Euro), 2-Personen-Haushalt 460 (430), 3-Personen-Haushalt 530 (520), 4-Personen-Haushalt 590 (540), 5-Personen-Haushalt 670 (650); Vergleichsraum Ost (VG Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Kirchen, Wissen): 1-Personen-Haushalt 390 (370), 2-Personen-Haushalt 450 (430), 3-Personen-Haushalt 530 (520), 4-Personen-Haushalt 590 (560), 5-Personen-Haushalt 690 (660). (vh)



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