Wirtschaft in der Region steht klar für verbindlichen Infektionsschutz
Eine Blitzumfrage der rheinland-pfälzischen IHKs bei ihren Mitgliedsbetrieben ergab eine Zustimmung der neuen 3G-Regel am Arbeitplatz von 80 Prozent. Allerdings fordert die Mehrheit der Unternehmer, dass die Kosten für die Schnelltests von den Arbeitnehmern, die sich nicht impfen lassen wollen, gezahlt werden.
Koblenz/Region. Für die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sprechen sich in einer Blitzumfrage der rheinland-pfälzischen IHKs 80 Prozent der Umfrageteilnehmer aus. Befragt wurde hierzu ein repräsentativer Querschnitt aller IHK-zugehörigen Wirtschaftszweige.
Das Stimmungsbild kommentiert Susanne Szczesny-Oßing, Präsidentin der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz: „Die Wirtschaft fordert bereits lange Klarheit und Verbindlichkeit in der Pandemiebekämpfung, dazu zählen auch einheitliche G-Regeln am Arbeitsplatz, wobei das 3G-Modell auf freiwilliger Basis für ein Viertel der Umfrageteilnehmer bereits gelebte Praxis ist. Die aktuell geplanten Vorgaben zur Kontrollpflicht mit einer Bußgeldandrohung zu belegen, werden mit Blick auf die viel zu knappen Testkapazitäten von nicht wenigen Betrieben als Zumutung empfunden.“
Wer trägt die Kosten?
Sollte die 3G-Regel am Arbeitsplatz gelten, sollten die Testkosten von den Arbeitnehmern selbst getragen werden, sofern eine freiwillige Impfung nicht angenommen wurde, geben knapp 60 Prozent der Umfrageteilnehmer an. Ein knappes Drittel sieht den Staat in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen. Nur 3 Prozent der Umfrageteilnehmer wären bereit, die Testkosten für ungeimpfte Beschäftigte selbst zu tragen.
Home-Office-Pflicht
Ebenfalls abgefragt wurde ein Stimmungsbild zur Home-Office-Pflicht. Hier zeigt sich ein differenziertes Ergebnis: 37 Prozent lehnen die Home-Office-Pflicht ab, 22 Prozent befürworten diese. „Hierbei ist zu beachten, dass viele Tätigkeiten, etwa in Produktion, Handel oder Gastronomie, gar nicht ins Home-Office verlagert werden können und rund 40 Prozent der Unternehmen Home-Office bereits umsetzen. In der Zusammenschau bleibt daher offen, welche Betriebe überhaupt noch von der Pflicht erfasst werden“, so Szczesny-Oßing. (PM)
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