Leuscheider Wolfsrudel hat erneut sieben Welpen
Von Angela Göbler
Eine Fotofalle lieferte schon im September den Beweis: Offenbar hat das Wolfsrudel in der Gemarkung von Leuscheid 2021 erneut Nachwuchs bekommen. Das bestätigt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage. Die aufgenommenen Bilder zeigen zwei Altwölfe, einen Jährling und sieben Welpen im Alter von rund vier Monaten.
Leuscheid / Kreis Altenkirchen. Wolfsterritorien haben in Deutschland eine Durchschnittsgröße von rund 200 Quadratkilometern: So bewegt sich das Leuscheider Rudel auf rheinland-pfälzischer Seite bis in die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld und Asbach.
Die Mutter der Welpen, so vermuten die Experten, dürfte die Wolfsfähe mit der Kennung GW1415f sein, die bereits 2020 mit dem Rüden GW1159m Nachwuchs aufgezogen hatte. Auch damals wurden sieben Welpen gezählt, von denen in den letzten Monaten mindestens zwei im Territorium Leuscheid nachgewiesen wurden, darunter eine Jährlingsfähe mit der Kennung GW1999f, die noch im August in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld anhand von Wolfskot indentifiziert werden konnte.
Jungwölfe verlassen in der Regel spätestens im Alter von zwei Jahren das elterliche Territorium, wenn sie geschlechtsreif werden. Jährlinge beiderlei Geschlechts beteiligen sich bis zu diesem Zeitpunkt an der Versorgung der Welpen.
Neuer Rüde, mehrere Nutztierrisse
Der Rüde GW1159m war zuletzt im Dezember 2020 im Kreis Altenkirchen nachgewiesen worden und ist seitdem verschollen. Spätestens seit März 2021 wird die Fähe GW1415f von einem neu zugewanderten Wolfsrüden GW1896m begleitet. Sie wurden seitdem wiederholt gemeinsam an gerissenen Beutetieren identifiziert.
In den vergangenen Monaten sind den Wölfen im Territorium Leuscheid zahlreiche Nutztiere, vorwiegend Schafe, zum Opfer gefallen. Eine detaillierte Übersicht findet man im Wolfsportal. https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse. Das Landesamt empfiehlt Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild dringend, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen zu sichern. Nur so haben sie bei Wolfsrissen Anspruch auf Entschädigung. Für Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel wolfsabweisende Elektrozäune ist eine Landesförderung von bis zu 100 Prozent möglich. (PM/red)
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