Pressemitteilung vom 23.11.2021
Gesundheitsamt in AK überlastet: Kontaktverfolgung wie bisher nicht mehr möglich
Die Corona-Fallzahlen steigen und steigen - auch im Kreis Altenkirchen. Das Gesundheitsamt kommt nicht mehr mit der Kontaktverfolgung hinterher. Corona-Betroffene sollen sich nun selbstständig in Quarantäne begeben. Unterstützung durch die Bundeswehr ist angefragt, doch die Entscheidungsprozesse dort sind mittlerweile laut dem Landrat komplizierter.
Altenkirchen/Kreisgebiet. Aufgrund weiterhin massiv steigender Corona-Fallzahlen auch im Kreis Altenkirchen – am Montag (22. November) wurden allein 75 neue Infektionen bestätigt – ist das Gesundheitsamt des Kreises wie andere Gesundheitsämter derzeit nicht mehr in der Lage, die infizierten Personen in der bisherigen Weise zu kontaktieren sowie die daran anknüpfende Cluster-Kontaktnachverfolgung durchzuführen. Das Gesundheitsamt bittet positiv getestete Personen und ihre nicht vollständig geimpften oder genesenen Haushaltangehörigen sowie engen Kontaktpersonen, sich gemäß Absonderungsverordnung des Landes (derzeit gültig bis 10. Dezember) selbstständig und eigenverantwortlich in Quarantäne zu begeben.
"Die Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen regelt dies eindeutig“, erklärt Landrat Dr. Peter Enders. Diese Pflicht besteht auch ohne unmittelbaren Anruf aus dem Gesundheitsamt. "Die Kolleginnen und Kollegen rufen nach wie vor alle positiven Personen an, aber aufgrund des hohen Fallaufkommens kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Wir haben das Personal aktuell wieder durch Kräfte aus anderen Verwaltungsbereichen verstärkt, aber die Belastung ist einfach zu groß. Unterstützung durch die Bundeswehr ist angefragt, allerdings sind die Entscheidungsprozesse dort unverständlicherweise komplizierter als bei den vorherigen Anfragen.“
Wer sich krank fühlt und starke Symptome entwickelt, soll sich in jedem Fall telefonisch an den behandelnden Hausarzt wenden. Dem Arbeitgeber gegenüber kann mit einem positiven Laborbefund vorerst nachgewiesen werden, dass eine Pflicht zur Absonderung besteht. Wegen einer Quarantänebescheinigung wenden sich die Betroffenen am besten per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-ak.de. Gleiches gilt auch für alle sonstigen Fragen rund um die Corona-Pandemie. (PM)
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