Hohe Förderung von E-Ladestationen: Nun auch für Kommunen und Unternehmen
Seit dem 23. November können Kommunen und Unternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderanträge für E-Ladestationen gestellt werden. Das Förderprogramm zielt darauf ab, sowohl betrieblich als auch privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten laden zu können.
Altenkirchen. Die Anmeldezahlen von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen schießen in die Höhe. Aktuell werden mehr Elektro- als Dieselfahrzeuge zugelassen, das meistgekaufte PKW-Modell in Deutschland war im September das Modell 3 von Tesla. Über die Subventionierung der Branche darf gestritten werden, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Bedarf an Ladeinfrastruktur zukünftig steigen wird. Für das vergleichbar „langsame“ Laden an so genannten AC-Ladern bietet sich neben dem Wohnort das Laden am Arbeitsplatz an. Für Ersteres hatte der Bund ein mittlerweile ausgelaufenes Förderprogramm aufgelegt. Hier konnten sich Privatleute eine Förderung von 900 Euro pro Wallbox für die eigene Garage oder das eigene Carport sichern. Ein vergleichbares Förderprogramm hat nun der Bund für Kommunen und Unternehmen aufgelegt.
Aufgrund der attraktiven Förderkonditionen und der Tatsache, dass viele Kommunen und Unternehmen kurz- bis mittelfristig ihren Mitarbeitern eine Lademöglichkeit am Arbeitsort zur Verfügung stellen möchten, bietet die Energieagentur Rheinland-Pfalz in Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen der Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwald, am Mittwoch, 8. Dezember, von 10 bis 11 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung an. Die Teilnahme ist kostenlos.
Interessierte können sich online für die Veranstaltung anmelden. Die entsprechenden Einwahldaten werden mit der Teilnahmebestätigung versendet. Alternativ ist auch eine formlose Anmeldung per E-Mail an iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de möglich.
Fakten zum Förderprogramm:
- pro Anschlusspunkt maximal 900 Euro
- 100 Prozent Ökostrom erforderlich
- nur für Fahrzeuge des eigenen Fuhrparks und Beschäftigte
- Soloselbständige, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Verbände sind ebenfalls antragsberechtigt.
- Antragstellung muss vor Beauftragung erfolgen
Beispielrechnung (Quelle KfW):
10 Ladesäulen kosten insgesamt: 12.857,14 Euro
Höhe der Förderung (10 x 900 €): 9.000 Euro
Eigenanteil: 3.857,14 Euro
(Pressemitteilung Kreisverwaltung Altenkirchen)
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