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Nachricht vom 01.12.2021    

Einsatz von Soldaten im Gesundheitsamt Altenkirchen lässt auf sich warten

Dass die Bundeswehr nicht nur für die Verteidigung des Landes Gewehr bei Fuß steht, macht die Corona-Pandemie deutlich. Soldaten leisteten bereits im Altenkirchener Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung von mit Covid-19 infizierten Menschen wertvolle Dienste. Die Bewilligung erneut angeforderter "Aushilfen" zieht sich derzeit hin.

Der Katastrophenschutz ruht auf mehreren Schultern (von links): Ralf Schwarzbach, Hans-Jürgen Merten und Dr. Peter Enders. (Foto: vh)

Altenkirchen. Gute Erfahrungen hat der Kreis Altenkirchen mit dem Einsatz von Soldaten der Bundeswehr bei der Kontaktnachverfolg der Menschen gemacht, die Covid-19 in sich trugen. "Sie waren gerne hier", blickte Landrat Dr. Peter Enders auf die mehrmals ohne bürokratischen Großaufwand verlängerte Unterstützung aus den Reihen der Streitkräfte vor wenigen Monaten zurück, es sei auch eine neue Erfahrung für den Kreis gewesen. Angesichts einer wieder deutlich steigenden Zahl an mit Sars-Cov-19-Viren infizierten Menschen im Kreis wurde eine erneute Anforderung für eine gleich gelagerte Unterstützung über das Kreisverbindungskommando (KVK) auf den Weg gebracht, der bislang noch nicht entsprochen worden ist. Oberstleutnant Hans-Jürgen Merten als KVK-Leiter im AK-Land verwies auf die derzeit geltenden, sich von den damaligen unterscheidenden Rahmenbedingungen für die soldatische Aushilfe. In der vorausgegangen Corona-Welle seien 25.000 Bundeswehrangehörige abkommandiert worden, derzeit seien es nur 6000, die alsbald um weitere 6000 aufgestockt werden sollen. "Noch einmal 8000 sind in der Prüfung", fügte Merten am Mittwochvormittag (1. Dezember) bei einer Zusammenkunft an, "alles muss zudem mit den übrigen Einsatzvorgaben der Bundeswehr und Dienstplänen oder Manövern abgestimmt werden."

Pandemie keine Katastrophenlage
Darüber hinaus sei die Corona-Lage im Osten, Südosten und Süden der Republik eine viel schlimmere, so dass diesen Regionen mit wesentlich höheren Inzidenz- und Hospitalisierungsraten vordringlich Kräfte der Bundeswehr wohl zugewiesen würden. "Das Antragsverfahren ist inzwischen auch noch viel komplizierter geworden", ergänzte Peter Deipenbrock als Abteilungsleiter Ordnung und Verkehr der Kreisverwaltung. Normalerweise reiche eine Vorlaufzeit von drei bis acht Tagen, nannte Merten als Maß für den Idealfall, in dem pro oder contra entschieden werde. Je genauer der Antrag auf Unterstützung formuliert sei und je weniger es zu rückfragenden Klärungen kommen müsse, desto schneller liege ein positiver Bescheid vor. Die Frage, ob der Kreis jemals schon Hilfe aus Reihen der Bundeswehr benötigt habe, konnten Enders und Deipenbrock ("die Pandemie ist keine Katastrophenlage") nicht zu 100 Prozent beantworten. In den Sinn kamen als mögliche Unterstützung die Sprengung des Gasometers in Hövels-Siegenthal vor etwas mehr als 50 Jahren, als Bergepanzer der Bundeswehr dem Schrotthaufen zu Leibe rücken mussten, da der Speicher nicht wie geplant Richtung Hang, sondern auf die Bundesstraße 62 gestürzt war, und (definitiv) das große Sieg-Hochwasser im Februar 1984.



Lob für die kurzen Wege
Das KVK im Kreis, die Schnittstelle von "zivil-militärischer Zusammenarbeit", wie es Enders formulierte, besteht laut Papier aus zwölf Soldaten (darunter zwei Sanitäter unterschiedlicher Dienstgrade). "Derzeit sind wir nur zu siebt", sagte Merten, der in Fürthen lebt und bundeswehrtechnisch den Feldjägern angehörte. Dennoch stehen Übungen in schöner Regelmäßigkeit auf der Tagesordnung, die im Untergeschoss des Kreishauses und in extra vorgesehenen Räumen ablaufen, aus denen das Material von jetzt auf gleich auch an andere Locationen verlegt werden kann. "Zu den Trainingsszenarien zählen Stromausfälle oder Waldbrände", nannte er Beispiele, "so wissen wir in einem wirklichen Notfall, wie ohne Vorlauf gehandelt werden muss." Merten lobte die "kurzen Wege in Altenkirchen für Beratungen und Besprechungen". Er selbst arbeitet im "privaten" Leben bei der Deutschen Bahn in Köln. Auch seine Mitstreiter sind allesamt Soldaten im Reservedienstverhältnis, also ebenfalls auf freiwilliger Basis an Bord. Auf Seiten des Kreises ist parallel der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Ralf Schwarzbach eng mit der Materie und den Abläufen im Falle eines Falles verbandelt.

Amtshilfe im Grundgesetz geregelt
Auf Landesebene zählen die KVKs (es gibt jeweils eins in den 24 Landkreisen und zwölf kreisfreien Städten) zur unteren Katastrophenschutzbehörde. Die Hierarchie erstreckt sich nach oben über die Mittel- (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion), die Landes- (Landesregierung/Landeskommando) bis zur Bundesbehörde (oberste Bundesbehörden/Bundesministerium der Verteidigung/Kommando Streitkräftebasis). Die Amtshilfe ist in Paragraf 35 des Grundgesetzes geregelt. Die Amtshilfepflicht besteht, wenn keine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann; die Bundeswehr keinen unverhältnismäßig großen Aufwand hat oder die eigenen Aufgaben der Bundeswehr nicht ernsthaft gefährdet werden. Die Bundeswehr wird aber erst als dritte Einheit und immer nur auf Antrag nach Feuerwehr und den Hilfsorganisationen im Katastrophenfall (wie THW) eingesetzt. Im Grundbetrieb muss das KVK Verbindung halten, die zivilen Ansprechpartner beraten, zur territorialen Lage zuarbeiten, ausbilden und auch üben. (vh)



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