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Nachricht vom 07.12.2021    

Musterhaushalt im AK-Land: Müllgebühren steigen im Jahr 2022 um 3,36 Euro

Während Energiepreise Richtung Universum kaum an Grenzen stoßen, machen die Müllgebühren im kommenden Jahr nur einen kleinen Schritt nach oben. Der Vier-Personen-Musterhaushalt zahlt im Kreis Altenkirchen in 2022 lediglich 3,36 Euro mehr: Aus 140,38 werden 143,74 Euro.

So präsentiert sich für viele AWB-Kunden im Kreis der Bestand an Müllgefäßen: 120 Liter graue und braune Tonnen, 240 Liter blaue Tonne und 240 Liter gelbe Tonne, mit der der ABW aber nichts zu tun hat und für die auch keine Kosten anfallen. (Foto: Archiv vh)

Kreis Altenkirchen. Kaum ein Aspekt des täglichen Lebens bleibt von (teils gewaltigen) Preissteigerungen verschont. Auch die Müllgebühren im Kreis Altenkirchen werden für die meisten Kunden des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) indes nur minimal angehoben. Der Vier-Personen-Musterhaushalt, dem eine 120 Liter fassende braune Tonne (Bio), eine 120 Liter fassende graue Tonne (Rest) und eine 240 Liter fassende blaue Tonne (Papier) zugerechnet werden, zahlt 3,36 Euro mehr im gesamten Jahr 2022. Künftig sind es 143,74 nach aktuellen 140,38 Euro. Die Steigerung beträgt 2,39 Prozent. Nach dem einstimmigen Okay im Werkausschuss in dessen Sitzung am späten Dienstagnachmittag (7. Dezember) muss der Kreistag in seiner Zusammenkunft am Montag, 20. Dezember, den neuen Werten final zustimmen.

Preisanpassungen erforderlich
Preisanpassungen waren, so Sebastian Blumberg als stellvertretender AWB-Leiter, in zwei Teilbereichen erforderlich. Zum einen habe die Firma Harz-Humus, die den Bioabfall endverwerte, eine Vertragsklausel aufgerufen und auf diese Weise eine höhere Vergütung wegen Mehraufwendungen eingefordert. Zum anderen seien beim Restabfall die Eröffnung der Wertstoffhöfe in Altenkirchen und Kirchen-Wehbach mit in die Kalkulation eingeflossen. Neben der Entsorgung dieses Mülls wird der AWB drei zusätzliche Stellen schaffen. In der Kreisstadt soll bereits Anfang des kommenden Jahres der zusätzliche Sammelpunkt die Arbeit aufnehmen (Genehmigung über die Firma Remondis liegt vor); in Kirchen-Wehbach könnte es womöglich erst im vierten Quartal 2022 losgehen, weil die SGD Nord die Genehmigung immer noch nicht erteilt habe (wie weitere bislang ebenfalls nicht), was AWB-Leiter Werner Schumacher als „Armutszeugnis“ bezeichnete.

Kostenfreie blaue 240-Liter-Tonne
„Die Lage auf dem Papier-Pappe-Kartonagen-Markt hat sich wieder entspannt, nachdem die Preise Mitte des Jahres 2020 im Keller waren“, ergänzte Blumberg, so dass der blaue 240-Liter-Müllgroßbehälter (MGB) nicht mit einem einzigen Cent veranschlagt wird (2021 noch 4,87 Euro). Auch dessen viel größere „Brüder“ werden durch die Bank billiger. Steigerungen unterschiedlich hoher Prägung gibt es bei vielen weiteren MGBs der grauen und braunen Kategorie. Nach wie vor haben vier kostenfreie Leerungen der Restabfalltonnen (120 Liter) im Jahr Bestand. Restabfallsäcke verharren bei 3,00 Euro. Die Entleerungen der gelben Tonnen werden auch weiterhin nicht zu Buche schlagen. Die Finanzierung erfolgt über das Duale System Deutschland (Der Grüne Punkt).

Keine Ersparnis
Die neue und effizientere Routenplanung der Abfuhren, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, bringe zunächst keine Kostenersparnis, beantwortete Schumacher eine Frage von Udo Quarz (Die Linke). Die Firma Remondis sei vertraglich nicht verpflichtet, Geld, das aus diesem Aspekt resultiere, an den AWB weiterzugeben. Dennoch hoffte Schumacher, dass ein solches Sparresultat eintrete, wenn die Logistikleistung Ende des Jahres 2022 neu ausgeschrieben werde. Die Kosten pro Jahr für den Betrieb eines Fahrzeuges gab er mit „250.000 bis 280.000 Euro“ an. Bislang heißt es, dass die neuen Streckenführungen einen Wagen überflüssig machten. Andersherum ließen Verträge es nicht zu, dass Remondis Mehrkosten beispielsweise bei der Sammlung von Elektronikschrott einfordere. In diesem Segment seien inzwischen drei anstatt zwei Autos unterwegs. Die größte AWB-Investition in den kommenden wahrscheinlich drei Jahren stellt die Oberflächenabdeckung der Deponie in Nauroth dar, die laut Schumacher derzeit mit 8,5 Millionen Euro (netto) veranschlagt ist. „Das Geld ist vorhanden“, erklärte er und verwies auf die „Nachsorgekosten, die sich anschließen“.



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Die Kalkulation der Gebühren
Die Gebührenkalkulation (in Klammern die aktuell gültigen Sätze):

Grundgebühr Restabfall - Grundgebühr 120 Liter (Grundbedarfsgefäß) 102,24 Euro (94,82); 120 Liter (Mehrbedarfsgefäß) 52,91 (52,91); 240 Liter (Grundbedarfsgefäß) 195,25 (179,05); 240 Liter (Mehrbedarfsgefäß) 96,92 (96,92); 240 Liter Kombinationsgefäß 155,15 (147,73); 1100 Liter (wöchentliche Leerung privat) 3178,01 (2839,22); 1100 Liter (wöchentliche Leerung gewerblich) 1676,71 (1606,18); 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung privat) 1604,70 (1433,09); 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung gewerblich) 854,65 (817,42); 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung privat 820,88 (730,02); 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung gewerblich) 443,79 (423,29).

Restabfall-Einsammlung (Leerungsgebühr) - Müllgroßbehälter (MGB) 120 Liter 4,31 Euro (4,31); MGB 240 Liter 6,08 (6,08); MGB 1100 Liter (wöchentlich privat) 23,34 (21,70); MGB 1100 Liter (2-wöchentlich privat) 22,32 (21,53); MGB 1100 Liter (4-wöchentlich privat) 21,78 (20,80); MGB 1100 Liter (wöchentlich gewerblich) 24,11 (21,60); MGB 1100 Liter (2-wöchenlich gewerblich) 22,99 (21,19); MGB 1100 Liter (4-wöchentlich gewerblich) 21,96 (20,73); Restabfallsäcke 3,00 (3,00).

Bioabfall-Einsammlung (Gefäßgebühr) - MGB 60 Liter 20,46 (20,46); MGB 120 Liter 41,50 (40,69); MGB 240 Liter 78,56 (77,02).

Papierabfall-Einsammlung (Gefäßgebühr)- MGB 240 Liter (4-wöchentliche Leerung) 0,00 (4,87); MGB 660 Liter (4-wöchentliche Leerung) 25,67 (36,84); MGB 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung) 19,78 (34,91); MGB 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung) 84,90 (102,07); MGB 1100 Liter (wöchentliche Leerung) 179,54 (197,32).

Selbstanlieferer (je Tonne)- Bau- und Abbruchabfälle 220,00 (235,00); Restabfälle 220,00 (220,00); Asbestabfälle 245,00 (210,00); Altholz A1- A3 98,00 (98,00); Altholz A4 175,00 (175,00); Sperrabfall 195,00 (195,00); Künstliche Mineralfasern 700,00 (690,00); unbelasteter (reiner) Bauschutt 45,00 (48,00); Grünschnitt 68,00 (68,00); Metallschrott 0,00 (0,00); Elektronikaltgeräte 0,00 (0,00); PPK 0,00 (0,00); Altreifen 298,00 (298,00).

Sonderleistungen - Sperrabfall Express bis 2 Kubikmeter 185,00 (185,00); Sperrabfall Express je weitere 2 Kubikmeter 38,00 (38,00); Hofentleerungsservice je Hof, Abfallart und Monat 33,00 (33,00).

Greensill-Bank-Pleite: Ja zu Forderungspapier
Einstimmig gab das Gremium (Zustimmung des Kreistages erforderlich) sein Okay zu einem Forderungspapier der Interessengemeinschaft der kommunalen Gläubiger der Greensill Bank, um die Wiederaufnahme von Kommunen getätiger Anlagen in den Einlagensicherungsfonds zu erreichen. Bekanntlich war kommunales, angelegtes Geld seit Oktober 2017 - im Vergleich zu dem privater Anleger - nicht mehr gegen Verlust geschützt. Die Insolvenz des Bremer Geldhauses im März des Jahres traf zahlreiche Kommunen hart. Der AWB hatte rund 3,6 Millionen Euro bei Greensill angelegt, die möglicherweise für immer futsch sein könnten. Die Interessengemeinschaft (federführend sind die Städte Monheim/Rhein, Garbsen und Osnabrück) setzte ein Frist für die Zu- oder Absage bis 23. Dezember. Deutsche Kommunen sollen bis zu 500 Millionen Euro Greensill anvertraut haben. (vh)


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