Bamberger: Vorsorge- und Betreuungsrecht ist kein leichtes Thema
Zu Gast bei der Arbeiterwohlfahrt des Kreises Altenkirchen war jetzt der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger. Auf Einladung des Landtagsabgeordneten Dr. Matthias Krell erläuterte der Minister das Thema "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht".
Betzdorf. Auf Einladung von SPD-MdL Dr. Matthias Krell stattete der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Heinz Georg Bamberger, dem Oberkreis Altenkirchen einen Besuch ab und referierte vor Mitgliedern der Awo zum Thema "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht". In der Scheune des Breidenbacher Hofes in Betzdorf begrüßte Eda Jahns, die Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt im Kreis, Betreuungsvereine, den Minister, sowie Dr. med. Wolfram Johannes, Holger Ließfeld und Dr. Matthias Krell, auf dessen Einladung Bamberger gekommen war.
Das Thema "Patientenverfügung und Betreuungsrecht" sei kein leichtes, müsse man sich doch mit dem eigenen älter werden und der Gebrechlichkeit auseinandersetzen. Auch für Betreuer sei dies kein einfaches Thema, sie müssten oft schwierige, teils lebenswichtige Entscheidungen treffen. Bamberger erklärte, dass die Bereitschaft, sich mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auseinander zu setzten, nicht hoch sei, da man sich mit unangenehmen Dingen befassen müsse. Doch sehr schnell könne es jeden treffen, in die Situation zu kommen, wo man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Ein Unfall oder Schlaganfall zum Beispiel. Viele gehen davon aus, dass dann der Ehepartner oder die Kinder alles übernehmen. Doch nach dem Gesetz sind diese nicht befugt, für einen selbst zu handeln. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer die Befugnisse erhält. Das können Ehepartner oder Kinder sein, manchmal aber auch völlig fremde Personen.
Bamberger sprach vom Betreuungsrecht als einem guten Recht, welches die Entmündigung abgelöst habe. Es gebe viele engagierte Betreuer und seitens des Staates gebe man viel Geld dafür aus. Das Recht respektiere die Selbstbestimmung des Betroffenen, so gut das noch gehe. Viele Patienten empfänden die Betreuung durch eine fremde Person allerdings als schweres Eindringen in die Privatsphäre und Fremdbestimmung. Eine fremde Betreuung könne generell jedoch weder vom Patienten noch von den Angehörigen abgelehnt werden. Hier komme also dann die Vorsorgevollmacht ins Spiel, dieser habe man im Gesetz Vorrang gegeben.
Eine Vorsorgevollmacht bedeute für den Betroffenen weitestgehende Selbstbestimmung über die bevollmächtigte Person, diese habe freie Hand und es komme nicht zu einem gerichtlichen Verfahren. Doch dies habe nicht nur positive Seiten, denn es gebe für einen Bevollmächtigten keine Kontrollen. Man sollte ihnen schon zu 100 Prozent trauen können, ein gutes Mittel zur Kontrolle sei die Vorsorgevollmacht zu beschränken oder zwei Betreuer einzusetzten. Generell müsse eine Vorsorgevollmacht schriftlich erteilt werden, ein Gang zum Notar sei aber nicht notwendig. Vorteilhaft sei außerdem eine zusätzliche Patientenverfügung. Darin könne der Klient festlegen, welche medizinischen Behandlungen er haben, oder auch nicht haben möchte. Eine solche Patientenverfügung gebe Sicherheit, dass der Wille des Patienten respektiert wird. Eine Patientenverfügung müsse ebenfalls schriftlich verfasst werden, der Verfasser müsse noch einwilligungsfähig sein, es bedürfe keiner notariellen Bestätigung, sie müsse nicht regelmäßig aktualisiert werden und es sei keine Beratung notwendig. Sie binde letztlich alle Beteiligten, darum sollten die Formulierungen genau sein, erklärte Bamberger.
Im Anschluss gab Dr. med. Johannes Erläuterungen zum Thema "Palliativmedizin“. Sein Leitsatz dazu laute: „Lebensqualität hat Vorrang". Die Palliativmedizin richte sich an Patienten, deren Leiden nicht mehr heilbar sind. Sie unterscheide sich aber gegenüber der Hospizarbeit wesentlich. Ein Hospiz sei die letzte Station eines Patienten, eine Einrichtung zum Sterben. Auf einer Palliativstation gehe es darum, die Krankheitssymptome zu lösen und die Patienten wieder nach Hause zu entlassen. Es gehe um Symptomkontrolle.
Nach den Ausführungen des Mediziners stellte Holger Ließfeld den Awo Vorsorgeordner vor, in dem alles zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu finden ist. (anna)
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