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Nachricht vom 05.01.2022    

"Spaziergänge" Altenkirchen: Teilnahme wird mit mindestens 200 Euro Bußgeld geahndet

Mehrere Zehntausend Menschen haben zu Beginn der Woche erneut gegen die Maßnahmen protestiert, die helfen sollen, die Corona-Pandemie nicht noch weiter ausufern zu lassen. Zum dritten Mal setzten sich auch in Altenkirchen "Spaziergänger" in Marsch, um ihren Unmut gegenüber den Reglementierungen kund zu tun.

Den Markplatz nicht mehr betreten durften Teilnehmer des „Spazierganges“ am 27. Dezember im Verlauf des Abends. (Foto: vh)

Altenkirchen. Per Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Altenkirchen waren sie bereits zweimal im AK-Land verboten worden, die sogenannten „Spaziergänge“ derjenigen, die mit Maßnahmen, die rund um die Corona-Pandemie erlassen wurden, auf Kriegsfuß stehen. Und ebenfalls zweimal sahen sich die Protestierenden in Altenkirchen einem für die Stadt doch zahlenmäßig nicht alltäglichen großem Polizeiaufgebot gegenüber, das von ihnen schließlich per Grüppchenbildung in eine Art „Katz-und Maus-Spiel“ verwickelt wurde, um sich trotz Untersagung auf den „Bummel“ zu begeben.

Ausgehend vom Treffpunkt am Konrad-Adenauer-Platz wurde selbst der Weg durchs unbeleuchtete Wiesental nicht gescheut, um „Wanderziele“ am Marktplatz oder am Rathaus zu erreichen. Auffallend war am Montag (3. Januar) bei leichtem Nieselregen erneut, dass unter den geschätzten 150 bis 180 Teilnehmern wohl überdurchschnittlich viele mit Hunden unterwegs waren. In einer ersten Bilanz beziffert Guido Böing, Polizeihauptkommissar und Einsatzleiter der PI Altenkirchen, die Zahl der aufgenommenen Ordnungswidrigkeitsanzeigen (Feststellung der Personalien) auf rund 30, nachdem es eine Woche zuvor bei geschätzten 200 Mitmachenden ebenfalls rund 30 gewesen seien. Waren am 27. Dezember zudem drei Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Maßnahmen der Polizei hinzugekommen (alle drei Vorfälle am Marktplatz), „wurde am 3. Januar keine einzige geschrieben“, berichtet Böing. Laut Auskunft der Kreisverwaltung, die für die weitere Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsanzeigen zuständig ist, werden Verstöße gegen die Allgemeinverfügung derzeit mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro geahndet. Bei der (nicht erlaubten) Premiere am 20. Dezember des zurückliegenden Jahres waren rund 300 Beteiligte gezählt worden.

Aufzug unter Auflagen möglich
Die Grundlage für das Einschreiten der Ordnungshüter definiert die Kreisverwaltung, deren Mitarbeiter immer wieder im Verlauf der beiden Abende per Megafon auf das Verbot aufmerksam machten: „Nach den Erfahrungen von Polizei und Ordnungsbehörden nicht nur im Kreis Altenkirchen bei den bisherigen Veranstaltungen dieser Art stehen diese nicht im Einklang mit dem Versammlungsgesetz und den Corona-Bekämpfungsverordnungen, da die Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht eingehalten werden.“ Zudem seien sie bisher nicht angemeldet gewesen.

Darüber hinaus liege angesichts der hohen Zahl nicht immunisierter Teilnehmer ein weiterer Verstoß gegen die Verordnung vor: Derzeit sei der gemeinsame Aufenthalt nicht immunisierter Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. Dennoch, so die Kreisverwaltung, gebe es kein generelles Versammlungsverbot: „Mit der Allgemeinverfügung ist die Durchführung der bisher unangemeldeten ,Montagsspaziergänge‘ unter stetiger Missachtung des Abstandsgebotes oder der Maskenpflicht untersagt. Halten sich die Versammlungsteilnehmer an die gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsgesetzes, ist ein Aufzug unter Auflagen möglich.“

Viel mehr Kommunen im Westerwaldkreis
Derzeit hat die Stadt Altenkirchen ein Alleinstellungsmerkmal im AK-Land, was die „Montagsspaziergänge“ angeht. „Es gab nach unseren Informationen im Dezember zeitweise Planungen für eine vergleichbare Veranstaltung in Kirchen, die aber dann offensichtlich nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Erkenntnisse“, erklärt die Kreisverwaltung auf Anfrage des AK-Kuriers. Warum gerade Altenkirchen als Schauplatz auserkoren ist, bleibt unklar. Im Westerwaldkreis hingegen „spazierten“ am Montag (3. Januar) in mindestens sechs Kommunen Gegner der Corona-Politik geduldet durch die Straßen. Auch in Neuwied wurden Widersacher gesichtet. Unter dem Strich sollen es, so Schätzungen, in ganz Rheinland-Pfalz rund 9000 gewesen sein. Angesichts der Erfahrungen der zurückliegenden Wochen geht die Kreisverwaltung davon aus, „dass diese Regelung einer Allgemeinverfügung - die derzeitige gilt bis zum 9. Januar - weitergeführt wird“. Eine solche Entscheidung bedürfe immer einer individuellen Prüfung der Sach- und Rechtlage. Dies erfolge zur Zeit mit dem Ziel, unangemeldete „Montagsspaziergänge“ am jeweils kommenden Montag zu unterbinden.



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Verabredung über Messengerdienste
Dreh- und Angelpunkt der Kommunikation (inklusive Verabredung zu einem „Spaziergang“) der Teilnehmer sind in erster Linie Nachrichtenkanäle im Internet, über die gleichfalls Reaktionen nach Ende der „Spaziergänge“ erfolgen. So suchen beispielsweise „Freie Pfälzer“ Zeugen für einen Vorfall auf dem Marktplatz am 27. Dezember, an dessen Ende eine der drei Strafanzeigen stand. Der Verfassungsschutz habe, so die Recherche des SWR, die Bewegung „Freie Pfälzer“ nach eigenen Angaben bereits im Blick. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz wollte sich vor Weihnachten noch nicht abschließend festlegen, was die Gefahr durch die Gruppierung angeht. „Wir können im Moment noch nicht absehen, ob es wirklich gefährlich wird", sagte er im SWR. Die „Freien Pfälzer" hätten eine Anleihe genommen an den „Freien Sachsen", erklärte Lewentz gegenüber dem Sender weiter. Diese würden „als radikal eingeschätzt, als rechts eingeschätzt". Daraus könne am Schluss ein Gefahrenmoment erwachsen. Die Gruppe „Freie Sachsen" ruft regelmäßig zu Protestmärschen gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung auf.

Stadt bezieht klar Position
Klar Stellung bezogen zum Geschehen hat inzwischen die Stadt Altenkirchen, die „es sehr bedauert, Schauplatz dieser Versammlungen zu sein und die sich deutlich von diesen und ihren Inhalten distanziert“. Die Kreisstadt Altenkirchen stellt sich, so Stadtbürgermeister Matthias Gibhardt, hinter die angeordneten Maßnahmen des Landkreises Altenkirchen und der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und unterstützt die verantwortlichen Akteure ausdrücklich. „Es ist eine Minderheit, zum Teil aus Nachbarkreisen, die sich dafür umso lauter zu Wort meldet. Sie demonstrieren ,gegen die Spaltung der Gesellschaft'. Als Stadtbürgermeister sehe ich nicht, dass dieses Ziel auf diesem Wege erreicht werden kann. Im Gegenteil, die Demonstrationen sind begleitet von Polemik, Populismus und leider auch von rechtsgesinnter Bauernfängerei. Ich bitte jeden Einzelnen darum, kritisch zu prüfen, wem man hier hinterherläuft“, bezieht Gibhardt eindeutig Position. (vh)


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