Finanzamt erklärte Mutter für gestorben
Quicklebendig ist Birgit Weitershagen aus Oettershagen, zur Freude ihrer Töchter und ihres Ehemannes. Aber das Finanzamt schien offenbar anderer Meinung und erklärte dem verdutzten Ehemann eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, da Birgit versorben sei. Mit Datum vom 1. März kam die die Rücknahme der Verfügung, und eine schriftliche Entschuldigung für die Namensverwechslung.
Oettershagen. Birgit Weitershagen aus Oettershagen ist quicklebendig und freut sich mit Ehemann Theo Heinz und den Töchtern Jenny und Laura, dass der ominöse Brief des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg eventuell rasch aufgeklärt werden wird. Denn laut diesem Brief, datiert vom 21. Februar, er wurde aber erst am 25. Februar in den Briefkasten geworfen, sei sie verstorben. Die jetzt schriftliche Entschuldigung der Behörde, datiert vom 1. März, enthält die Aufhebung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Und eine Entschuldigung für die Namensverwechslung. Aber mehr auch nicht, die Aufklärung fehlt völlig. Kein Wort des Bedauerns oder ein Satz, wie es dazu kam, dass Birgit für verstorben erklärt wurde.
Birgit Weitershagen und die Familie erzählten vor ein paar Tagen eine eigentlich unglaubliche Geschichte, die für ein äußerst unruhiges Wochenende und schlaflose Stunden sorgte.
Sie ist es ohne Zweifel wert, erzählt zu werden. Am Freitag, 25. Februar, lag ein Brief des Finanzamtes Altenkirchen im Briefkasten der Familie. Adressiert an Theo Heinz Weitershagen, Ehefrau Birgit öffnete den Brief am Nachmittag. Ihr Schock und Erstaunen war groß: Es handelte sich um eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, die sich mit Schulden einer Erbengemeinschaft auseinandersetzte. Mit Entsetzen las sie dort, dass Birgit Weitershagen verstorben ist
"Ich musste mich erstmal sammeln und mit den Töchtern las ich den Brief mehrmals, ich war völlig perplex", erzählte Birgit dem AK-Kurier. Tochter Jenny rief dann den Papa auf der Arbeit an und berichtete von dem seltsamen Brief. Bis aber Theo Heinz Weitershagen von der Arbeit zu Hause war, hatten die Beamten des Finanzamtes längst Feierabend. Also lag vor der Familie ein durchaus unruhiges Wochenende. Es wurde hin und her überlegt, denn es gibt in dem Schreiben des Finanzamtes zwar eine Namensgleichheit des Familiennamens, aber die weiteren dort genannten Namen der Erbengemeinschaft, die Schulden beim Finanzamt hat, sowie alle weiteren Personen sind in der Familie Weitershagen aus Oettershagen völlig unbekannt.
Also nahm der Familienvater einen Tag Urlaub und fuhr mit Ehefrau Birgit und den Töchtern zum Finanzamt nach Altenkirchen. "Dort sprachen wir mit der stellvertretenden Leiterin, die sich erstmal sprachlos zeigte, als klar wurde, das meine Ehefrau Birgit leibhaftig vor ihr stand", berichtete Weitershagen dem AK-Kurier. Eine Aufklärung habe es nicht gegeben, denn der zuständige Sachbearbeiter sei in Urlaub und man könne auf die Akten nicht zugreifen.
"Aber es gab immerhin eine Entschuldigung und die Zusage, dass die Pfändungsverfügung aufgehoben wird, außerdem sollen wir noch schriftlich informiert werden", berichtete Weitershagen. Auf diese Information ist die ganze Familie gespannt, denn Aufklärung will sie auf jeden Fall. Die gewünschte Aufklärung fehlt im Schreiben, es gibt lediglich die Entschuldigung zur Namensverwechslung und die Aufhebung des Pfändungs-und Einzeihungsbeschlusses. "Da hatte ich eigentlich mehr erwartet, schließlich wollen wir wissen, wieso ich in irgendwelchen Akten als verstorben gelte", meinte Birgit Weitershagen. (hw)
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