Belohnung: Wer tötete Christof Scholz in Berod bei Hachenburg?
Für Hinweise, die zur Aufklärung eines Tötungsdeliktes in Berod bei Hachenburg führen, sind zur Belohnung insgesamt 5.000 Euro ausgesetzt. Der 57-jährige Christof Scholz wurde am 29. Oktober 2021 tot in seiner Wohnung aufgefunden. Sein Tod ist aber nicht natürlichen Ursprungs. Er wurde Opfer eines Tötungsdeliktes.
Berod. Am Freitag, dem 29. Oktober 2021, wurde gegen 20 Uhr der 57-jährige Christof Scholz in seinem Wohnhaus in Berod bei Hachenburg in der Rheinstraße 20 tot aufgefunden. Eine Obduktion seines Leichnams im Institut für Rechtsmedizin in Bonn führte zu dem Ergebnis, dass er Opfer eines Tötungsdeliktes geworden ist.
Scholz, der sehr zurückgezogen gelebt hat, wurde letztmalig am Sonntag, dem
24. Oktober, lebend gesehen. Wie er die weiteren Tage bis zum 29. Oktober
verbracht hat, ist bislang weitestgehend ungeklärt.
Zur Aufklärung des Verbrechens an Christof Scholz hat die Kriminaldirektion
Koblenz, mit Unterstützung der Polizeidirektion Neuwied, die "EG Christof" eingerichtet.
Die "EG Christof" wendet sich mit folgenden Fragen an die Bevölkerung:
1. Wer hat in der Zeit von Sonntag, 24. Oktober 2021 bis Freitag, 29. Oktober 2021, oder früher Beobachtungen in Berod gemacht, die mit dem Tod von Christof Scholz in Zusammenhang stehen könnten?
2. Wer kann Angaben zum Leben von Christoph Scholz, insbesondere zu seinem persönlichen Umfeld, machen?
3. Wer kann Angaben zu Besuchern oder Kontakten von Christof Scholz machen?
4. Wer kann Angaben zu Personen oder Fahrzeugen an oder im Bereich seines
Wohnhauses in der Rheinstraße 20 in Berod machen?
5. Christof Scholz fuhr einen blauen VW Golf Kombi, mit Anhängerkupplung. Das amtliche Kennzeichen lautet AK-C 605. An welchen Örtlichkeiten ist das Fahrzeug vor dem 29. Oktober 2021 festgestellt worden? Können Angaben zu Personen an oder im Fahrzeug gemacht werden?
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat
der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz eine Belohnung in
Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die
Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.
Sachdienliche Hinweise, nehmen die Kriminaldirektion Koblenz unter der Rufnummer
0261/103-2690 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. (PM)
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