Abfallwirtschaftsbetrieb versendet 2022 rund 45.350 Abfallgebührenbescheide
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) versendet in diesen Tagen die Abfallgebührenbescheide 2022, welche den Bürgern im Laufe der 3. oder 4. Kalenderwoche mit der Post zugestellt werden. Die Bescheide beinhalten die Endabrechnung des Vorjahres 2021 und die Vorauskalkulation der Abfallgebühren des neuen Jahres 2022.
Altenkirchen. Durch die Vielzahl der Bescheide kann es zu verstärkten Anrufen und Nachfragen beim AWB kommen. Bitte nutzen Sie daher neben dem Telefon auch die Möglichkeiten von Fax (02681 81-3000) und E-Mail (bestellannahme@awb-kreis-ak.de). Auf diese Weise kann der AWB Anfragen schneller erfassen und bearbeiten.
Die Abfallgebühren sind wie im letzten Jahr je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August fällig. Um Zeit und zusätzliche Arbeit zu sparen, verweist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf das bequeme Abbuchungsverfahren. Ein Formular hierzu finden Sie im aktuellen Umweltkalender oder auf der Website des AWB. (PM)
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