Pressemitteilung vom 24.01.2022
Umstellungen beim Gesundheitsamt Altenkirchen – Was Infizierte jetzt wissen müssen
Nicht nur im Kreis Altenkirchen erhalten Infizierte nun die Isolationsbescheinigung unaufgefordert. Der Grund: Die Gesundheitsämter sind aufgrund der Omikron-Welle überlastest. Per Schnelltest positiv Getestete müssen sich jetzt außerdem selbst um einen PCR-Termin kümmern. Die Details.
Kreis Altenkirchen. Angesichts der Vielzahl der neuen Fälle im Zuge der Omikron-Welle können die Gesundheitsämter nicht mehr alle positiv getesteten Personen telefonisch benachrichtigen. Stattdessen sendet das Gesundheitsamt den infizierten Personen, deren PCR-Befunde dem Gesundheitsamt übermittelt wurden, unaufgefordert die Isolationsbescheinigung zu. Nach der Absonderungsverordnung ist dann jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung selbstständig und unaufgefordert für zehn Tage in Isolation zu begeben.
Dies gilt auch für Personen, die per Schnelltest von einer anerkannten Teststelle positiv getestet wurden. Diese sind aufgefordert, sich selbstständig um einen PCR-Testtermin zur Bestätigung des Befundes zu kümmern. Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Ausgenommen davon sind diejenigen, die geboostert, frisch geimpft (bis drei Monate nach Zweitimpfung) oder genesen (bis drei Monate nach Genesung) sind und auch geimpfte Genesene. Infizierte Personen werden zudem gebeten, ihre Kontaktpersonen unmittelbar selbst zu informieren. Die Informationen, wer zum Beispiel als Kontaktperson gilt, wie lange eine Absonderung läuft oder aber wie diese vorzeitig beendet werden kann ("Freitesten"), ist hier zusammengefasst.
Zur Erläuterung: Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus.
Damit auch die Kontaktpersonen im Sinne der Absonderungsverordnung ihre entsprechenden Quarantänebescheinigungen erhalten, sind die Infizierten angehalten, die Kontaktpersonen per E-Mail an corona-hotline@kreis-ak.de zu melden. Die Meldung muss Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und möglichst Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie das Datum des letzten Kontaktes enthalten. Unvollständige Meldungen können leider nicht bearbeitet werden. Den Kontaktpersonen werden dann durch das Gesundheitsamt unaufgefordert die Bescheinigungen über die Quarantäne zugesandt. Die Nachweise zum Ende von Isolation und Quarantäne erhalten die Betroffenen automatisch.
Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fragen wird darum gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme per Mail (corona-hotline@kreis-ak.de) über die geltenden Regelungen unter www.corona.rlp.de zu informieren. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen. (PM)
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