Zugang zur Agentur für Arbeit nur noch mit FFP2-Maske
Angesichts der bundesweit steigenden Corona-Infektionszahlen will die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Kunden und Mitarbeitenden bestmöglich schützen: Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit.
Neuwied / Altenkirchen. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können. Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich.
Die Regelungen gelten für die Agenturen für Arbeit. Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Sie finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.Die BA bittet um Verständnis für diese Maßnahme, muss aber sicherstellen, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kunden leistungsfähig bleiben. (PM)
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