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Nachricht vom 12.02.2022    

Mutmaßliche Vergewaltigung in Betzdorfer Tiefgarage: Landgericht verhandelt weiter

Von Wolfgang Rabsch

Im letzten Sommer soll ein 23-jähriger Mann eine Spielhallenmitarbeiterin sexuell belästigt - und wenig später ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Mit dieser Anklage sieht sich der Schutzsuchende in einem Verfahren am Landgericht in Koblenz konfrontiert. Im nun dritten Verhandlungstermin machten weitere Zeugen ihre Aussagen.

Das Landgericht Koblenz. (Foto: Wolfgang Rabsch)

Betzdorf/Koblenz. Sexuelle Nötigung einer Spielhallenmitarbeiterin und Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens in einer Tiefgarage – das wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz einem 23-jährigen Mann vor, der aus einem Krisengebiet stammt und in Deutschland Schutz sucht. Beide Taten sollen sich letzten Sommer im Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Betzdorf ereignet haben. In Koblenz fand nun am Landgericht der dritte Hauptverhandlungstermin statt unter dem Vorsitz von Richter Thomas Metzger.

Bezüglich der mutmaßlichen Vergewaltigung bestätigte die Zeugenaussage einer Kriminalbeamtin die Schilderungen der Freundin der Geschädigten vom letzten Verhandlungstermin. Die Polizistin war noch am gleichen Tag, an dem die Tat stattfand, mit der ersten Vernehmung der Geschädigten befasst. Demnach seien die zwei Mädchen total aufgelöst bei der Polizei erschienen. Eine der beiden habe behauptet, dass sie vergewaltigt worden sei.

Laut der Wiedergabe der Kriminalbeamtin schilderte das Mädchen den Hergang so: Am Busbahnhof Betzdorf hatte sie den Angeklagten um eine Zigarette gebeten. Zwar verneinte er, sicherte ihr aber Glimmstängel zu – wenn sie mitkommt. Gutgläubig folgte das Mädchen dem Angeklagten also in die Tiefgarage. Sie nahm an, dass er in einem Auto die Zigaretten aufbewahrte. Doch dann bekam es das Mädchen mit der Angst zu tun. Die Kriminalbeamtin: "Es gelang ihr noch über ein In-Ear-Headset einen Hilferuf abzusetzen, damit ihre Freundin ihr zur Hilfe eilen konnte. Der Angeklagte drückte in der Tiefgarage inzwischen das Mädchen gegen eine Betonwand." Dann hob er ihr Kleid hoch und versuchte, gewaltsam mit ihr den Geschlechtsverkehr auszuüben. In diesem Moment kam auch schon die Freundin schreiend angerannt, schrie von weitem und riss den Angeklagten von der Geschädigten weg. Der flüchtete dann über eine Rampe nach draußen. Der Angeklagte habe ihr immer wieder gesagt, dass er sie lieben würde, so die Aussage der Kriminalbeamtin. Davon fertigte die Polizei auch eine Videoaufzeichnung.

Die Geschädigte wurde von der Beamtin noch ein weiteres Mal vernommen. Laut der Polizisten habe sie immer noch sehr mitgenommen und geschockt gewirkt. Sobald das Mädchen von Details der Vergewaltigung berichten sollte, stockte sie in ihrer Aussage. Oberflächlich hatte die Geschädigte durch die sexuelle Gewalt keine sichtbaren Verletzungen erlitten. Die Kriminalbeamtin erklärte außerdem, dass der Angeklagte, aber auch Teile seiner Familie, im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität polizeibekannt seien.

Spielhallenaufsicht sexuell bedrängt
Zu Beginn der Sitzung hatte sich das Gericht mit dem anderen Teil der Anklage beschäftigt: Der 23-jährige Angeklagte wird von der Staatsanwaltschaft weiterhin beschuldigt, eine sexuelle Nötigung zum Nachteil einer Spielhallenaufsicht begangen zu haben. Die Geschädigte schilderte in ihrer Aussage, dass dem Angeklagten in der Spielhalle Hausverbot erteilt worden sei. Als Grund dafür nannte sie sein unangenehmes Verhalten. Kunden in der Spielhalle würden mit einem kleinen Imbisse und Getränken kostenlos versorgt. Laut der Mitarbeiterin kam der Angeklagte häufig in die Spielhalle, warf zwei Euro in ein Spielgerät und bediente sich dann ausgiebig an dem Imbiss. Das sei über einen längeren Zeitraum so gegangen. Die Geschädigte weiter: "Als er das Hausverbot erhalten hatte, wurden seine Personalien erfasst. Um trotzdem in die Spielhalle zu gelangen, versuchte er zu täuschen, indem er den Personalausweis seines Bruders vorlegte, was natürlich auffiel. Außerdem konnte er keinen Coronatestnachweis vorlegen."



Am Tattag habe sie ihn dann spät abends via einer Außenkamera vor der Spielhalle herumlungern sehen. Sie sei bereits beim Aufräumen gewesen. Nur noch eine Kundin habe sich in der Spielhalle aufgehalten. Die Mitarbeiterin beobachte, wie der Angeklagte auf und ab gegangen sei und auch mal durchs Fenster geschaut hätte. "Mir war das alles nicht ganz geheuer", so die Geschädigte. Und weiter: "Ich hatte zwar schon abgeschlossen, ging aber trotzdem zur Tür und öffnete diese, um ihm zu sagen, dass er verschwinden solle. Ich würde ihn sowieso nicht hineinlassen. Dann sagte er etwas für mich Unverständliches, und fasste mir vollkommen überraschend mit einem kräftigen Griff an die Brust. Ich erschrak heftig, und verspürte auch einen starken Schmerz in der Brust. Mir gelang es, die Tür der Spielhalle wieder zu verschließen. Und ich alarmierte sofort die Polizei, die auch innerhalb kürzester Zeit vor Ort erschienen. Meines Erachtens war der Angeklagte entweder angetrunken, oder hatte Drogen konsumiert, auf jeden Fall hatte er glasige Augen."
Die nächsten Zeugen, eine Polizistin und ein Polizist von der Polizeiinspektion Betzdorf, bestätigten, dass sie innerhalb kürzester Zeit nach dem Vorfall am Tatort eingetroffen seien. Sie hätten den Angeklagten noch antreffen können. Der habe sich zwar versucht zu verstecken, wurde aber trotzdem entdeckt. Laut der Polizistin und ihrem Kollegen habe der Mann nach der Personalienfeststellung erklärt, dass ihm die Kontrolle nicht gefallen würde, die Frau aus der Spielhalle würde ihm aber sehr gefallen. Danach ist er offenbar vollkommen überraschend einfach weggerannt.

Zum nächsten Termin sollen weitere Zeugen geladen werden, bevor es am 24. Februar möglicherweise zu einem Urteil kommen wird. Bei diesem Termin werden auch zwei Gutachter anwesend sein, deren Expertisen nicht ohne Einfluss auf ein mögliches Urteil sein werden.


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