Werbung

Nachricht vom 16.02.2022    

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und 2G-Regel im Einzelhandel entfallen ab Freitag

Von Wolfgang Tischler

Folgende Beschlüsse wurden getroffen, die für Rheinland-Pfalz gelten sollen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Malu Dreyer verkündete am Abend die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz. Screenshot: Wolfgang Tischler

Region. In einem ersten Schritt werden ab Freitag, dem 18. Februar private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.

In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung). Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros).



Weitere Regelungen
Die Einstufung der Hochrisikogebiete soll überprüft und angepasst werden. Damit werde vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können.

Malu Dreyer begrüßte die Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So werde den Betrieben, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffen sind, auch nach dem 31. März die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument werde bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Zudem begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern werde.

Die Aussichten
Sollten sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Darüber hinaus müssen für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen. (woti)


Mehr dazu:   Coronavirus  

Weitere Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
 


Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


12. Brachbacher Weihnachtsmarkt steht bevor

Brachbach. Die örtlichen Vereine zeichnen sich einmal mehr dafür verantwortlich, die Gäste mit allerlei kulinarischen Genüssen ...

Kunstvolle Reminiszenz: "Siebenhundertpluszehn" in Altenkirchen

Altenkirchen. Bereits vor zehn Jahren feierte Altenkirchen sein 700-jähriges Bestehen als Stadt, ein Anlass, der zahlreiche ...

IGS Betzdorf-Kirchen: Vorreiter in der digitalen Bildung

Betzdorf-Kirchen. Die Digitalisierung birgt zweifellos Vorteile, aber auch gewisse Herausforderungen. Die IGS Betzdorf-Kirchen ...

Kostenloses Seminar über Notfälle im Kindesalter in der DRK-Kinderklinik Siegen

Siegen. Von 18 bis 19.30 Uhr wird Dr. Rainer Blickheuser, ein renommierter Spezialist auf diesem Gebiet, im Bistro Max der ...

Kreatives Treiben in Betzdorf: Der "Crea(k)tivkreis" lädt zum Basar

Betzdorf. Das "Weihnachtshaus" des Crea(k)tivkreises öffnet seine Türen am Dienstag, 26. November, im ehemaligen Geschäft ...

Winterliche Bedingungen führen zu vier Verkehrsunfällen im Kreis Altenkirchen

Kreis Altenkirchen. Im Zeitraum von Mittwoch (20. November) 16 Uhr bis Donnerstag (21. November) 13 Uhr waren die winterlichen ...

Weitere Artikel


Liveticker: Das hat der Sturm im Kreis Altenkirchen angerichtet

Kreis Altenkirchen. Der Sturm in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag hat Schäden im AK-Land angerichtet. Das ist die aktuelle ...

Altenkirchener Tennisturnier: 12 Erstrundenspiele „durchgepaukt“

Altenkirchen. Schlag auf Schlag und das in doppelter Bedeutung war das Motto am Mittwoch (16. Februar) beim neunten Tennis-Weltranglistenturnier ...

Siegbrücke zwischen Wallmenroth und Scheuerfeld gesperrt ab 21. Februar

Wallmenroth/Scheuerfeld. Wie der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez am Donnerstag, den 17. Februar, mitteilt, wird die Siegbrücke ...

Verein "Neue Arbeit": Mit neuem Vorstand zu weiteren Meilensteinen

Altenkirchen. Geschäftsführerin Stefanie Schneider ging in ihrem Bericht zunächst auf die erschwerten Bedingungen durch Homeoffice ...

Sieg und Niederlage für den BC "Smash" Betzdorf

Betzdorf. Die Herrendoppel Thomas Knaack/Lucas Zimmermann und Nils Schönborn/Markus Wüst gewannen jeweils in zwei Sätzen. ...

Diebstahl eines Luxus-SUV: Diesmal scheiterten die Täter in Niederfischbach

Niederfischbach. Schon wieder? Erst im vergangenen November hatten Unbekannte bei einem Autohaus in Niederfischbach einen ...

Werbung